Wann darf man Nebelscheinwerfer benutzen? Das besagt die Straßenverkehrsordnung!
Laut StVO sind Nebelscheinwerfer nur bei Dunkelheit nicht gestattet – dann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.
Viele Autofahrer, denen die Erläuterungen aus der Fahrschule nicht mehr allzu gut im Gedächtnis sind, fragen sich oft: „Wann darf ich die Nebelscheinwerfer einschalten bzw. anmachen?“ Um zu klären, ab wann Sie Nebelscheinwerfer einschalten dürfen und wann nicht, ist ein Blick in die StVO unerlässlich. Wie Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen, ist in § 17 zur Beleuchtung geregelt. Absatz 3, § 17 StVO besagt, dass nur bei erheblicher Sichteinschränkung die Nutzung der Nebelschweinwerfer zusätzlich zum Abblendlicht erlaubt ist.
Darunter werden witterungsbedingte Situationen wie Regen, Schnee oder dichter Nebel gefasst. Sind an einem Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, muss das Abblendlicht nicht zusätzlich leuchten, allerdings sind dann die Begrenzungsleuchten des Autos einzuschalten.
Das Begrenzungslicht wird auch Standlicht genannt und darf zu den Nebelscheinwerfern zugeschaltet werden. Die Frage: „Wann dürfen Nebelscheinwerfer laut StVO eingeschaltet werden?“ ist also durch die Situation einer erheblichen Sichtbehinderung durch Wetterverhältnisse zu beantworten.