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Ich habe den Verkäufer schon angemailt, bin mal gespannt ob er sich meldet,weiss nicht ob ich GARANTIE habe.Aber eigentlich sollte ich doch Garantie haben oder ???? ...
Nein, Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Umfang der Gewährende frei bestimmen kann und an beliebige Bedingungen binden kann. Welche dies sind steht in den Garantiebedingungen, die dem Gegenstand beiliegen. Liegen keine Garantiebedingungen bei, ist es eher wahrscheinlich, dass es keine Garantie gibt.
Was Dir zusteht ist die Mängelhaftung des Verkäufers, dahingehend, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln sein muss, die den üblichen Gebrauch behindern oder nicht dem Stand der Technik entsprechen (nannte sich früher mal "gesetzliche Gewährleistung"). In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass kein Mangel vorlag, kann er das nicht hat er zu haften. Nach den 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag, was oft schwierig ist. Allerdings gibt es viel kommerzielle Anbieter, die in dieser Frist relativ kulant sind. Nach 2 Jahren endet die Möglichkeit der Mängelhaftung, nur im Ausnahmefall eines sogenannten versteckten Mangels gibt es eingeschränkte Möglichkeiten, doch noch den Verkäufer haftbar zu machen.
Sollte die Ware gebraucht sein, kann der Verkäufer die Mängelhaftung einschränken, dies bedarf jedoch der Schriftform im Kaufvertrag oder in den Geschäftsbedingungen, die dem Käufer auszuhändigen sind.