Die genannte Richtlinie 70/156/EWG beinhaltet tatsächlich die europaweiten Zulassungsregeln für Fahrzeuge und Anhänger für den Straßenverkehr. Danach würde die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht für diese Fahrzeuge gelten.
Allerdings ist die Richtlinie 70/156/EWG im April 2009 außer Kraft getreten. An ihre Stelle trat die Richtlinie 2007/46/EG. Meines Wissens nach hat diese jetzt aktuelle Richtlinie allerdings nicht Einzug in die Maschinenrichtlinie gehalten.
Nun bin ich kein Rechtsexperte, gleich gar nicht nach EU-Recht. Aber ein Ausnahmepassus in der Maschinenrichtlinie, dessen rechtliche Grundlage nicht mehr existiert, dürfte obsolet sein. Damit sollten nach meiner bescheidenen Rechtsauffassung die Festlegungen der Maschinenrichtlinie seit dem 29. April 2009, dem Inkrafttreten der Richtlinie 2007/46/EG, auch für Straßenfahrzeuge gelten.
Allerdings ist die Richtlinie 70/156/EWG im April 2009 außer Kraft getreten. An ihre Stelle trat die Richtlinie 2007/46/EG. Meines Wissens nach hat diese jetzt aktuelle Richtlinie allerdings nicht Einzug in die Maschinenrichtlinie gehalten.
Nun bin ich kein Rechtsexperte, gleich gar nicht nach EU-Recht. Aber ein Ausnahmepassus in der Maschinenrichtlinie, dessen rechtliche Grundlage nicht mehr existiert, dürfte obsolet sein. Damit sollten nach meiner bescheidenen Rechtsauffassung die Festlegungen der Maschinenrichtlinie seit dem 29. April 2009, dem Inkrafttreten der Richtlinie 2007/46/EG, auch für Straßenfahrzeuge gelten.