QASHQAI: Vertragsbruch durch den Händler?

Tag zusammen,

mein Name ist René und ich komme aus Essen. Warum ich mich noch nicht vorgestellt habe? Ich habe meinen Wagn noch nicht...vielleicht bekomme ich auch keinen, bzw will ich den gar nicht mehr...

Vor ca. 17 Tage war ich beim Händler und hab mir einen gebauchten Qashqai angeguckt. Probefahrt gemacht, über Fianzierung gesprochen, Vertrag abgeschlossen und Unterschrieben. Der Qashqai ist ein Jahreswagen (09/2011) und hatte ca 5700km gelaufen. Im Kaufvertrag haben wir die 5700km eingetragen lassen. Als ich jetzt Montag da war um die letzten Unterlagen, evB, etc hin zu bringen, sagte mir der Verkufer, dass der Wagen noch zu Probefahrten raus gegeben wurde und der Chef von dem Laden ihn auch gefahren ist. Ich bin fast aus allen Wolken gefallen als ich das gehört habe.

Darf er das? Der Wagen gehört doch mir oder? Ab der Unterschrift? Ich will morgen bei der Wagenübergabe erst mal gucken wieviele KM dazugekommen sind.
Aber was für Rechte habe ich? Würdet ihr was sagen? Ab wie viele KM soll ich was sagen? Was kann/ könnte ich fordern? Soll ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wäre sehr dankbar für eure Meinung, Vorschläge etc.

LG RWErene81
 
Willkommen erst mal hier im Forum und einen Gruß in meine Heimatstadt.

Zu deinem Fall :Grüße deinen :mrgreen: schön und sage ihm, er kann das Auto behalten.

In dem Moment wo du deine Unterschrift darunter gesetzt hast, gehört es sich so, das Auto aus dem Verkaufsraum zu nehmen bzw. aus dem Verkauf zu nehmen. Für mich wäre das Vertrauensverhältnis dahin, unabhängig von den dazugekommenen KM.
Andere Mütter haben auch hübsche Töchter, da findet sich noch was.

Viele Grüße Mainy
 
Ist denn der KM-Stand Bestandteil des Kaufvertrages und schriftlich fixiert worden? Wenn ja, ist es meiner Meinung nach eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeuges. Auch ist der vereinbarte Kaufpreis unter Angabe des KM-Standes zustande gekommen. Mit einer nicht unwesentlichen Veränderung des KM-Standes ändert sich meiner Meinung nach die zugesicherten Eigenschaften unter denen der Vertrag zustande gekommen ist und auch der Kaufpreis ist nicht mehr haltbar....."außer, es gibt irgendeinen Passus im Vertrag der dem Verkäufer genehmigt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zu nutzen".

Sieht das jemand anders hier?

Vorschlag: je nach KM-Stand-Veränderung vom Kaufvertrag zurücktreten oder Preisminderung fordern....wenns Probleme gibt, über einen Rechtschutz eine kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt einholen, auch Verbraucherzentralen können Auskunft geben.
 
RWErene81,

siehe meinen Beitrag #3

PS: der ADAC bietet für sowas auch Hilfe und Beratung an für die Mitglieder
 
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Unabhängig ob rechtlich i.O. Oder nicht - es gehört zur Etikette des Händlers, soetwas erst gar nicht zu machen.
Auch wenn jetzt "nur" 200 KM mehr auf dem Zähler sind, weiß man nicht, was mit dem Wagen gemacht wurde - sprich Bordstein rauf, Kupplung, Geländefahrt oder sogar kleine Kratzer sind möglich. Gerade bei einem SUV kann man das annehmen.

Vom zerstörten Vertrauen ganz zu schweigen.

Nun zum Rechtlichen.
Zum Zeitpunkt der Unterschrift, wird ein genaues Abbild des Objektes festgehalten. Durch Irrtümer kann sich ein Fehler einschleichen - o.k.
Aber bewußt den Zustand zu ändern - hier min. der KMstand - ist Vertragsbruch.

Ob das nun in den Rahmen Deiner Toleranz liegt, mußt Du selbst entscheiden. Die "sugars" vom Händler, damit der Vertrag dennoch zustande kommen könnte, kannst Du ja auspockern.

Wenn Du pockern möchtest, dann würde ich das Wort erweiterte Probefahrt ins Spiel bringen und damit einen kompletten Kurzurlaub z.B. an die See incl. aller Kosten meinen.

Thumbs up - Du machst das schon.
 
Allgemeines zu den Voraussetzungen, die an eine Beschaffenheitsgarantie zu stellen sind;
Eine Beschaffenheitsgarantie liegt in der Regel u..a. in den Fällen der „Zusicherung einer bestimmten Fahrzeugeigenschaft“ nach früherem Recht vor. Ob dies auch für Kilometerangaben oder Angaben des Händlers über die Laufleistung des Fahr- zeugs gilt, hat der BGH in Frage gestellt, aber unbeantwortet gelassen.
Siehe BGH, Urteil vom 29.11.2006 (Az. VIII ZR 82/06)


Es gibt in deinem Fall keinen Grund ein verkauftes Fahrzeug weiter durch den Händler zu nutzen. Sollte es ein Vorführwagen sein, ist auch hier die Mindesthaltedauer vorbei. Somit gilt dieses Argument auch nicht. Inwieweit du rechtlich was machen kannst, weiß ich nicht. Eines ist allerdings klar, stimmt der Kilometerstand nicht mit den Angaben im Kaufvertrag überein, liegt ein Sachmangel vor. Wegen wenigen 100 km ist mir zumindest kein Urteil bekannt. Da kann dir nur ein Fachmann helfen.
Vielleicht solltest du in einem deutlichen Gespräch deinen Unmut zum Ausdruck bringen.
Tut mir leid für dich, dass dein QQ Start so beginnt.
 
Hi,

auch von mir (komme auch aus E) ein Willkommen hier im Forum.

Hast du den bei einem Nissanhändler in Essen gekauft? Wenn ja, beim Autohaus E.t.a bei Real?

Gru
 
Ne bei S. in Essen-R..

Danke für eure Antworten. Wie hoch sollte denn meine Toleranz an zusätzlich gefahren Kilometern denn sein?

LG RWErene81
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

wenn man z.B. ein Fahrzeug bem Autohändler zurückgibt (wegen einem nicht zu beseitigen Mangel), berechnen die pro 1000 Km 0,5% des Anschaffungswertes. Also bei einem Wert von z.B. 20.000.- 0,5% davon *1 bei z.B. 1000Km oder mal 1,5 bei z.B. 1500 gefahrenen / genutzen Km.

Gruß
 
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