Moin !
Bei einem DK-Import, bezogen über einen Importhändler, stellt sich mir jetzt die Frage wie und in welcher Form man am besten bei auftretenden Mängeln umgeht.
Zum einen gibt es ja die 3-jährige Neuwagengarantie, innerhalb derer ( bei durchgeführter Übergabeinspektion in DK) grundsätzlich ja wohl jede :mrgreen:-Vertragswerkstatt zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet ist.
Zum anderen hat man aber ja mit dem Importhändler einen Vertrag geschlossen, und hier greift dann die ganz normale gesetzliche Gewährleistung.
Nun würde man ja bei einem auftretenden Mangel wohl zur :mrgreen:-Werkstatt gehen um diesen beheben zu lassen - der Importhändler kann es ja selbst nicht.
Um aber gegenüber dem Importhändler ( im hoffentlich nie eintretenden Fall von schwerwiegenden Mängeln ) ggfs. die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag zu haben - müsste man da nicht jeden Mangel, den man von der :mrgreen:-Werkstatt beheben lässt, auch gegenüber dem Importhändler anzeigen ?
Mit anderen Worten : Wie kann ich mir am besten die Möglichkeit offenhalten den Wagen dem Importhändler zurückzugeben, wenn sich das Auto als absolutes Montagsauto herausstellt, mehrere Reparaturversuche des :mrgreen: fehlgeschlagen sind o.ä. ?
Teilt man jede Reparatur des :mrgreen: dem Importeur schriftlich mit ?
Gruss,
Björn
Bei einem DK-Import, bezogen über einen Importhändler, stellt sich mir jetzt die Frage wie und in welcher Form man am besten bei auftretenden Mängeln umgeht.
Zum einen gibt es ja die 3-jährige Neuwagengarantie, innerhalb derer ( bei durchgeführter Übergabeinspektion in DK) grundsätzlich ja wohl jede :mrgreen:-Vertragswerkstatt zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet ist.
Zum anderen hat man aber ja mit dem Importhändler einen Vertrag geschlossen, und hier greift dann die ganz normale gesetzliche Gewährleistung.
Nun würde man ja bei einem auftretenden Mangel wohl zur :mrgreen:-Werkstatt gehen um diesen beheben zu lassen - der Importhändler kann es ja selbst nicht.
Um aber gegenüber dem Importhändler ( im hoffentlich nie eintretenden Fall von schwerwiegenden Mängeln ) ggfs. die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag zu haben - müsste man da nicht jeden Mangel, den man von der :mrgreen:-Werkstatt beheben lässt, auch gegenüber dem Importhändler anzeigen ?
Mit anderen Worten : Wie kann ich mir am besten die Möglichkeit offenhalten den Wagen dem Importhändler zurückzugeben, wenn sich das Auto als absolutes Montagsauto herausstellt, mehrere Reparaturversuche des :mrgreen: fehlgeschlagen sind o.ä. ?
Teilt man jede Reparatur des :mrgreen: dem Importeur schriftlich mit ?
Gruss,
Björn