Qashqai J10: DK Import - Wie verhalten bei Mängeln ?

Moin !

Bei einem DK-Import, bezogen über einen Importhändler, stellt sich mir jetzt die Frage wie und in welcher Form man am besten bei auftretenden Mängeln umgeht.

Zum einen gibt es ja die 3-jährige Neuwagengarantie, innerhalb derer ( bei durchgeführter Übergabeinspektion in DK) grundsätzlich ja wohl jede :mrgreen:-Vertragswerkstatt zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet ist.

Zum anderen hat man aber ja mit dem Importhändler einen Vertrag geschlossen, und hier greift dann die ganz normale gesetzliche Gewährleistung.

Nun würde man ja bei einem auftretenden Mangel wohl zur :mrgreen:-Werkstatt gehen um diesen beheben zu lassen - der Importhändler kann es ja selbst nicht.

Um aber gegenüber dem Importhändler ( im hoffentlich nie eintretenden Fall von schwerwiegenden Mängeln ) ggfs. die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag zu haben - müsste man da nicht jeden Mangel, den man von der :mrgreen:-Werkstatt beheben lässt, auch gegenüber dem Importhändler anzeigen ?

Mit anderen Worten : Wie kann ich mir am besten die Möglichkeit offenhalten den Wagen dem Importhändler zurückzugeben, wenn sich das Auto als absolutes Montagsauto herausstellt, mehrere Reparaturversuche des :mrgreen: fehlgeschlagen sind o.ä. ?

Teilt man jede Reparatur des :mrgreen: dem Importeur schriftlich mit ?

Gruss,
Björn
 
Das ist eine außergewöhnlich gute Frage. Dir geht es ja hier bestimmt nicht um Kleinigkeiten, sondern um heftige Probleme.
Du hast eigentlich schon viel selbst beantwortet. Kennst dich also aus.
Es ist in der Tat so, dass Mängel immer dem verkaufenden Autohaus/Dealer mitgeteilt werden müssen. Das regelt die Sachmängelhaftung und die vielen Urteile in diesem Zusammenhang. Nissan Deutschland wird wohl nie einen EU Wagen zurücknehmen. Warum auch. Die haften ja nicht. Somit wird es im schlimmsten Fall Nissan DK oder ein anderes EU Land sein. Dann gibt es immer noch Nissan Europa. (Hauptzentrale)
Letztendlich geht es dir ja um das Thema Wandlung. Somit solltest du bei deinem verkaufenden Händler den Mangel anzeigen und lässt dir etwas schriftlich geben, dass die Firma mit einer Reparatur bei einem anderen Händler einverstanden ist.

Aber was für Sorgen machst du dir? Du fährst einen Qashqai. Und ganz besonders deiner ist mängelfrei;)

(Gibt es hier eigentlich einen Anwalt im Forum? Wäre in vieler Hinsicht wünschenswert)
 
........... Letztendlich geht es dir ja um das Thema Wandlung. Somit solltest du bei deinem verkaufenden Händler den Mangel anzeigen und lässt dir etwas schriftlich geben, dass die Firma mit einer Reparatur bei einem anderen Händler einverstanden ist.

Aber was für Sorgen machst du dir? Du fährst einen Qashqai. Und ganz besonders deiner ist mängelfrei;)

(Gibt es hier eigentlich einen Anwalt im Forum? Wäre in vieler Hinsicht wünschenswert)

Ich habe beruflich ein wenig mit dem Thema zu tun ( eher Gewährleistung, weniger Garantie ).

Sicherlich hoffe ich, dass ich möglichst wenig Ärger mit meinem QQ haben werde wenn ich ihn in vorausstl. 3-4 Wochen in Empfang nehme.

Aber ich bin ganz gerne vorbereitet auf den ersten Mangelfall und möchte mich dann nicht erst gross schlaumachen müssen.

Ich kenne zwei Fälle aus dem Bekanntenkreis wo Autos wegen zu heftiger Mängel zum Händler zurückgingen - insofern ist das Thema nicht so ganz aus der Luft gegriffen.

Die sicherste Variante ist bestimmt die von Dir vorgeschlagene - bei jedem auftretenden Mangel den Importeur fragen ob der :mrgreen: im Rahmen der Garantie den Mangel beheben soll.

Eine Alternative wäre, ihn jedesmal per e-mail oder Fax darüber zu informieren dass man den Wagen zum :mrgreen: gibt - die Frage ist, ob das für eine mögliche spätere Wandlung ausreichend ist.

Insofern wäre es wirklich sehr interessant hierzu mal eine Meinung eines Anwaltes zu hören.

Wie gehen denn die anderen DK-Fahrer mit der Thematik um ?
 
Lt. mir bekannter Rechtssprechung benötigst du das Einverständnis deines verkaufenden Händlers. Ihm muss in jedem Fall die Chance gegeben werden, den Mangel zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Problem ist oft, wo die Nacherfüllung erfolgen muss.
Hier mal ein Urteil BGH: Ort der Nacherfüllung kann beim Händler liegen - AUTOHAUS online

Es hat sicher nicht unbedingt mit deiner Frage zu tun, nur urteilen Richter meistens nach Referenzurteilen.
Mir persönlich reichen immer nur schriftliche Zusagen. Bin ja schließlich auch Verbraucher, und fahre bisher immer gut damit.
Wie oben schon geschrieben, es geht nicht um eine Garantiereparatur, sondern nur um eine mögliche Wandlung
 
Ich verfolge die Urteile recht oft, und kenn keinen Fall mit EU Fahrzeugen. Das bedeutet zwar nichts, aber......
Was ich in meinem beruflichen Leben oft erlebe, sind die Probleme beim Erfüllungsort. Machst du da einen Fehler, hast du schlechte Karten bei späterer Wandlung. Aber das weißt du ja selbst;) Mehr kann ich nicht beisteuern.
 
@ HHoheluft
kann dich jetzt nicht ganz verstehen. Laut dem Urteil mut dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Das WO und durch WEN müssen Beide untereinder klären (am besten schon mit in den Kaufvertrag schreiben). Bei der Klärung zum WO soll man aber die Zumutbarkeit beider Seiten berücksichtigen.
 
@ HHoheluft
kann dich jetzt nicht ganz verstehen. Laut dem Urteil mut dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Das WO und durch WEN müssen Beide untereinder klären (am besten schon mit in den Kaufvertrag schreiben). Bei der Klärung zum WO soll man aber die Zumutbarkeit beider Seiten berücksichtigen.

Klar, dem Verkäufer muss die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.

Und genau DAS ist der Punkt. Theoretisch muss ich jetzt mit jedem auftretenden Mangel ERSTMAL zum Importeur ( = Verkäufer ), obwohl ich weiss, dass der mir nicht helfen kann/wird uns mich zum :mrgreen: schicken wird.

Mich würde einfach interessieren ob andere Import-Fahrer sich mit dieser Thematik schon mal auseinandergesetzt haben und für sich eine praktikable Lösung gefunden haben, wie sie einerseits ihren QQ repariert bekommen (durch den :mrgreen:) und zum anderen sich die Möglichkeit offenhalten, den QQ nach mehrfach erfolglosen Reparaturversuchen durch den :mrgreen: den QQ an den Importeur zurückzugeben (Wandlung) !

Ich weiss - ein verdammt kniffeliges Thema :cool:
 
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