QASHQAI J10: Leuchtmittel im Rückfahrscheinwerfer

Habe mir heute diese Cree bestellt, ich habe damit die besten erfahrungen gemacht... (
CREE Q5 1156 BA15S)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sehen auf dem Bild schonmal gut aus, sind die auch für den Straßenverkehr zugelassen? Suche nämlich noch eine legale Möglichkeit den Rückscheinwerfer bezüglich Helligkeit/Ausleuchtung zu verbessern.
 
ne legal gibts nur original... das problem be QQ ist das sein reflektor ein großes loch hat was das ganze licht einfach in die heckklappe scheinen lässt... und mit dem cree umgeht man das automatisch weil dort ein eigener reflektor bzw. lupe verbaut ist...
 
ne legal gibts nur original...
Stimmt, irgendwelche LED-Lampen sind nicht zulässig (Zu hohe Helligkeit, Blendwirkung kann gegeben sein!). Daher käme mir sowas nicht rein.

Original gibts als Standard oder halt die P21W Visionplus von Philips. Hab ich zwar nicht selbst, könnten jedoch ein wenig heller sein (bei reduzierter Lebensdauer, was aber beim Rücklicht kaum ein Problem sein dürfte).

Gruss Wachbaer
 
Wem das nicht reicht nimmt soetwas:
Klick mich

Die StVZO ist auf eurer Seite:

StVZO §52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
 
Mal von den ECE-Regelungen abgesehen (ECE-R48) ist StVZO §52a für die Rückfahrscheinwerfer zu beachten (und nicht §52). Die entsprechende ECE-Regelung ist ausführlicher, was die Lichtstärke, Ausleuchtung und Lichtfarbe betrifft. Irgendwas hinten dranbauen, ohne passende Zulassung ist nicht gut.
 
"Arbeitsleuchten dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden"

Ergo auch nicht beim "Rückwertsfahren"!

Gr Nederbelg

Ist so nicht ganz richtig.
Da ist mit "Fahrt" die normal übliche Autofahrt gemeint und die ist vorwärts.
Rückwärts fahren ist ein "Sonderfall" im Straßenverkehr. Es wird sogar unterschieden in rückwärts fahren und zurücksetzen.

Rückwärts fahren:
Fährt jemand im fließenden Verkehr rückwärts, fährt also auf der Fahrspur einem Fahrzeug buchstäblich entgegen, ist dies mit erhöhten Gefahren für den anderen Verkehrsteilnehmer verbunden, weshlab nur rückwärts gefahren werden darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 5 StVO).

Zurücksetzen:
Fährt dagegen jemand sein Fahrzeug beispielsweise auf dem Gelände eines Einkaufszentrums aus einem Parkplatz rückwärts raus, so gleicht dies mehr einem Zurücksetzen.
Dieses Zurücksetzen birgt weit weniger Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer als der zuvor genannte Fall, weshalb von dem Zurüksetzenden nur die allgemeine Sorgfaltspflicht erwartet wird, die besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).

Das da unterschieden wird ist auch hier gut zu erkennen:
Kein Rückwärtsfahren ist das ungewollte Zurückrollen ohne Motorkraft (NZV 2000, 303) oder auch das Rangieren zu zwei parallel zum Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen (siehe OLG Koblenz, DAR 2000, 84).

Quelle: Rückwärtsfahren | Zurücksetzen| Auto-Und-Verkehr - Das Recht der Strasse

@Waschbär
Es geht hier aber nicht um Rückfahrscheinwerfer sondern um zusätzliche Leuchten, in dem Fall Arbeitsscheinwerfer.
 
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