Nicht ganz richtig....
Zitat von https://www.tyresystem.de/Reifen/Information/Reifendruck-Kontrollsysteme-Deaktivierung
Mittlerweile ist - auch in Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) - eindeutig geklärt worden, dass eine Deaktivierung eines installierten Luftdruck-Kontrollsystems (Reifendruck-Kontrollsystems - RDKS) nicht zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des betreffenden Fahrzeuges führt.
Zitat von https://www.tyresystem.de/Reifen/Information/Reifendruck-Kontrollsysteme-Deaktivierung
Mittlerweile ist - auch in Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) - eindeutig geklärt worden, dass eine Deaktivierung eines installierten Luftdruck-Kontrollsystems (Reifendruck-Kontrollsystems - RDKS) nicht zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des betreffenden Fahrzeuges führt.