bis 04/10 Tüv - Zulassung?

Klar geht das.
Bekommst doch von Deiner Versicherung zur Anmeldung eine "Doppelkarte" (alter Ausdruck).
Wann Du dann Dein altes Fahrzeug abmeldest, ist der Versicherung egal, Hauptsache es geschieht in den nächsten 2-3 Wochen.
 
@hammerandi
Vielen Dank

Dachte es macht Probleme, wenn ich 4 Tage zwei Autos gleichzeitig laufen habe

Brauche ich eigentlich den Brief zum Abmelden und die Schilder?
Weil die Käuferin gerne die Schilder drauf hätte. Geht doch eigentlich nicht, da ich diese doch auch zum abmelden brauche oder?
Ist schon 9 Jahre her, wo ich das dass letzte mal gemacht habe;)
 
Ja, du brauchst die Schilder. Hier wird das Siegel abgekratzt. Der Käufer kann aber noch bis 24 Uhr des Abmeldetages das Fahrzeug nutzen!

Wenn du noch den alten KFZ Brief hast, was ich auf Grund des Alters deines Wagens vermute, brauchst du zumindest bei uns den Brief zum abmelden. Bei den neuen EU Briefen ist es nicht mehr notwendig. Da reicht der Schein
 
Naja....

Also mein alter Renault Laguna fährt nun mit meinen alten Kennzeichen für meinen Arbeitskollegen weiter.

Er musste quasi nur zur Zulassungsstelle, mit seiner Versicherungskarte, Fahrzeugbrief und Schein des Renaults, und den Wagen einfach auf seinen Namen ummelden.
Das ging aber auch nur, da er in der selben Gemeinde, sprich Zulassungsgebiet wohnt, wie ich (Hannover-Land).

Ab der Ummeldung lief der Wagen dann über seine Versicherung.
Die Zulassungsstelle meldete dann die "Abmeldung" bei meiner Versicherung und alles war schön.
Da konnten dann also die Kennzeichen mit Siegel gleich am Auto dranbleiben. Somit konnte er sich halt auch das Geld für neue Kennzeichen sparen.
 
Da hast du recht. Die Frage hatte ich aber anders verstanden. Gefragt wurde nach selbst abmelden und es ging wohl nicht ums anmelden des Käufers. Egal, so ist beides beschrieben. Allerdings egal wie, bis 24 Uhr läuft alles auf den alten Besitzer
 
Danke ihr Zwei

Sie wohnt in Rheinland Pfalz. Ich in Hessen. Demnach wird das nix mit dem behalten der Kennzeichen. Zumal ich denke, dass sie sicher ihr eigenes Kennzeichen will;)
 
Da mach dir mal keine Sorgen, das passiert öfter, dass sich die Termine überschneiden.
Da sind die Versicherungen relativ großzügig.
Das passiert ja jeden Tag, dass das neue Auto zugelassen wird, und das Alte erst einige Tage später abgemeldet wird.
Versichert ist dein neues Auto ab Tag der Zulassung.


Viele Grüße Mainy
 
KFZ-Nutzung am Abmeldetag

Hi,

wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, darf es nicht mehr gefahren werden
(sollte zumindest nix passieren, wenn jemand das Risiko eingehen will).

Hatte genau das Problem mit der Überführung meines alten Pkw-s den ich privat verkauft habe und dann eben dem Käufer nach der Abmeldung bringen wollte. (War im Juli 2011)

Hab dann bei meiner Versicherung und dem Landratsamt angerufen,
Auskunft von beiden, Fahrzeug darf dann nicht mehr bewegt werden.

Das neue ist natürlich ab dem Tag der Zulassung versichert, die Versicherungen rechnen i. d. R bis zu 2 Wochen mit dem gleichen
Prozentsatz die entsprechenden Tage ab.


Gruß

Schauerpower
 
Versicherungstechnisch besteht der Schutz bis 0 Uhr. Bis dahin ist der Wagen versichert. Auskunft der Zulassungsstelle. Bei Schäden reguliert also die Versicherung. Übrigens werden auch die KFZ Steuern so berechnet
 
So wie es seventh schon geschrieben hat ist es richtig, am Tag der Abmeldung bis 24.00 Uhr ist das Fahrzeug noch versichert.

Auch sollte man die Nutzung auf die Fahrt von der Zulassungsstelle bis nach Hause beschränken, da dies aufgrund des noch bestehenden Versicherungsschutzes meist geduldet wird.

Auch wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, bleiben die beiden Kennzeichentafeln Eigentum des Fahrzeughaltes (nur halt ohne die Zulassungsplaketten).

In Sachsen ist es auch möglich, wenn man z.B. in Leipzig gewohnt hat und nach Dresden umgezogen ist, die Kennzeichen aus Leipzig zu behalten. Man muß sie nur auf die neue Adresse (Dresden) ummelden.
Aber auch hier gibt es eine Ausnahmen:

  1. wenn es sich um ein auslaufendes Kennzeichen (z.B. für den Landkreis Delitzsch läuft das alte Kürzel DZ-... aus)
  2. der altes Halter will sein Kennzeichen für den neuen Wagen behalten (in diesem Fall muß das alte Kennzeichen aber min. 24h vor der Neuanmeldung abgemeldet sein)
@Panther75

Es kann dir keiner Vorschreiben wieviele Fahrzeuge du auf deinen Namen zulassen willst. Es freud eher die Versicherung, da sie mehr Geld einnehmen kann.

@hammerandi

Sofern du den Käufer deines alten Fahrzeug persönlich kennst und ihm auch vertraust, so ist diese Art o.k.. Ansonsten kann ich allen nur davon abraten, da es sehr oft vorkommt, dass der Neue Eigentümer sich sehr viel Zeit mit der Ummeldung läßt und der alte Eigentümer z.B. für Parkknollen zahlen darf. Bei Unfällen wird dann auch noch eure Versicherung in Anspruch genommen und im schlimsten Fall steigt ihr dann auch noch.
 
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