So wie es seventh schon geschrieben hat ist es richtig, am Tag der Abmeldung bis 24.00 Uhr ist das Fahrzeug noch versichert.
Auch sollte man die Nutzung auf die Fahrt von der Zulassungsstelle bis nach Hause beschränken, da dies aufgrund des noch bestehenden Versicherungsschutzes meist geduldet wird.
Auch wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, bleiben die beiden Kennzeichentafeln Eigentum des Fahrzeughaltes (nur halt ohne die Zulassungsplaketten).
In Sachsen ist es auch möglich, wenn man z.B. in Leipzig gewohnt hat und nach Dresden umgezogen ist, die Kennzeichen aus Leipzig zu behalten. Man muß sie nur auf die neue Adresse (Dresden) ummelden.
Aber auch hier gibt es eine Ausnahmen:
- wenn es sich um ein auslaufendes Kennzeichen (z.B. für den Landkreis Delitzsch läuft das alte Kürzel DZ-... aus)
- der altes Halter will sein Kennzeichen für den neuen Wagen behalten (in diesem Fall muß das alte Kennzeichen aber min. 24h vor der Neuanmeldung abgemeldet sein)
@Panther75
Es kann dir keiner Vorschreiben wieviele Fahrzeuge du auf deinen Namen zulassen willst. Es freud eher die Versicherung, da sie mehr Geld einnehmen kann.
@hammerandi
Sofern du den Käufer deines alten Fahrzeug persönlich kennst und ihm auch vertraust, so ist diese Art o.k.. Ansonsten kann ich allen nur davon abraten, da es sehr oft vorkommt, dass der Neue Eigentümer sich sehr viel Zeit mit der Ummeldung läßt und der alte Eigentümer z.B. für Parkknollen zahlen darf. Bei Unfällen wird dann auch noch eure Versicherung in Anspruch genommen und im schlimsten Fall steigt ihr dann auch noch.