X-Trail: 3.Sitzreihe / Vergleich zu QQ+2 (J10 FL)

Guten Abend,

Um das ganze mal nun Abzuschließen, gibt es ja ein Gesetzgeber. Und dort steht schwarz auf weiß, was im Auto (welche Marke auch immer) welcher
Kindersitz, und wie viele befestigt werden dürfen. (Ich schreibe hier Gurt= Rückhaltesystem oder systeme)
Gleich vorweg, Sie können so viele Kindersitze oder Erhöhungen befestigen, wie viele Sitze einen Gurt (Beachtung Dreipunktgurt bei Erhöhungen!)haben, natürlich Fahrer ausgenommen, Sonderfall ist die 15 Monate Regel bei Kleinkinder, egal was in der BA von Nissan steht!!
Warum, wie schon erwähnt gibt es ja eine Betriebserlaubniss, und dort steht die Personenanzahl unter Punkt S1, wenn dort 5,6 oder 7 steht, können Sie soviele Kinder einschließlich Fahrer mitnehmen.
Sie haben aber die BA erwähnt, dazu siehe unten.

Sie müssen ja bestimmte Bedingungen einhalten, wie Größe, Gewicht und Alter, ausgenommen die 12 Jahre, oder die 1,50cm.
Hier deshalb nochmal die Auflistung der Klassen und Vorschriften die gesetzlich geregelt sind.

Klasse 0+: nur entgegen der Fahrtrichtung
Klasse I: entgegen oder in Fahrtrichtung
Klasse II: entgegen und in Fahrtrichtung zulässig
Klasse III: entgegen oder in Fahrtrichtung

Klasse 0+: Gewicht unter 13 Kilogramm
Klasse I: Gewicht zwischen 9 bis 18 Kilogramm
Klasse II: Gewicht zwischen 15 bis 25 Kilogramm
Klasse III: Gewicht zwischen 22 bis 36 Kilogramm

Klasse Q0: Geeignet für eine Größe bis zu 59 cm
Klasse Q1: Geeignet für eine Größe zwischen 60 und 74 cm
Klasse Q1.5: Geeignet für eine Größe zwischen 75 und 86 cm
Klasse Q3: Geeignet für eine Größe zwischen 87 und 104 cm
Klasse Q6: Geeignet für eine Größe zwischen 105 und 125 cm
Klasse Q10: Geeignet für eine Größe über 125 cm

Wenn Sie die 3 Sitze nebeneinander und hinten die 2 Sitze, entweder mit ISOFIX oder Dreipunktgurt befestigen können, spricht laut S1 rechtlich und gesetzlich nichts dagegen!!
(Ganz wichtig, es dürfen bei Erhöhungen nur Dreipunktgurte verwendet werden!!!)

Und hier nochmal was zur BA.
Der Hersteller einer Automarke, oder technischen Produktes, hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung, Bedienungsanleitung erfüllt, aber die genannten Dokumente zählen rechtlich Gesehen zu den Instruktionen bzw. zur Dokumentation!
Das Bedeutet wieder, das der Hersteller sich nur Absichert, um eventuelle Ansprüche Ihrerseits bei einem Unfall oder Schäden, abzuweisen.
Wenn in der BA also steht, das nur 2 Kindersitze befestigt werden dürfen, können Sie den Hersteller nicht die Schuld zuweisen, oder Haftungsansprüche geltend machen, wohl aber dem Verursacher. Es steht aber die BE, über die BA, deshalb Punkt S1 beachten.

Nochmals, wenn ein Polizeibeamter Sie anhält, schaut er auf die BE unter S1, wenn dort die zulässige Personenanzahl nicht überschritten ist, und alle "Angeschnallt" sind, unter Beachtung der oben genannten Aufzählungen, sind auch keine Strafen oder Bußgelder wirksam, auch bei einem Versicherungsfall !!!

Gute Fahrt und viel Spaß mit den Kindern


Ihre Jana Wenzel
 
Hallo Frau Wenzel

Ich freue mich über Ihren Beitrag, Frage mich aber warum dann Nissan in Bezug auf die Nachfrage von User die Benutzung der Sitze mit Kindersitzen ausdrücklicht verneint?????



Heute nun endlich Antwort von Nissan bekommen... telefonisch.

Zuerst hat mir der freundliche Herr vom Kundenservice erklärt, dass er nach meiner E-Mail ebenfalls dachte, dass da sicherlich ein Fehler in der Bedienungsanleitung sein muss...

ABER... nach internen Rückfragen und Recherchen (drum dauerte es auch länger) kam heraus, dass es tatsächlich so ist wie in der BA erläutert.
Dies ist wohl auch dadurch geschuldet, dass der Platz zwischen 2. und 3. Sitzreihe geringere / andere Abmessungen hat, als beim QQ+2.
Auch wird davon ausgegangen dass es hier keine Besserstellungen / Nachbesserungen für das aktuelle Modell des T32 geben wird.

..........................

Nun ja, trotzdem schade wegen der unglücklichen Verwendungsmöglichkeiten der 3.Sitzreihe... aber vielleicht konnte ich damit ja ein paar Leute wach rütteln und für neue Modelle etwas bewirken...!?



Und als Nachtrag noch die Aussage der Stiftung Warentest zum Sachverhalt
Bitte das Menü ganz aufklappen....und beide Bilder links betrachten.:exc:

https://www.test.de/Kindersitze-ein...-4183394-detail/suche/2010240!99/?origin=List


:red:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Thomas,

Das kann ich Ihnen gerne Erläutern. Auch hier vorab, solche Test´s von Testberichten, wie im Link von Ihnen sind nur BA´s oder
veraltenden Informationen geschuldet. Der X-Trail kam normal in der 5 Platz Serie, und der QQ+2, wie der Name schon sagt Explizit in der 7 Platz Serie. Beim X-Trail war es mit Aufpreis+2. Das bedeutet wiederum, das die BA anders geschrieben werden musste. Auch hier galt der damalige Kindersitzvergleich in den verschiedenen Größen. Somit haben die Ingenieure zu den damaligen Größen und Vorschriften festgestellt, das keine 3 Sitze nebeneinander passen, und die BA entsprechend "angepasst" um eventuelle Fragen der FH zu umgehen. Die Kindersitze oder Erhöhungen haben nun mal Unterschiedliche Größen bzw. Breiten und passen nicht in jedes KFZ, wie auch bei Nissan. Aber wie ich schon schrieb, gilt nicht die BA sondern was unter S1 steht und das ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben. Ich weiß das Nissan sich schwer tut, zu Unterscheiden was Europa oder andere Länder für Vorschriften haben. Nissan ist nun mal kein "deutsches Produkt" und kann nur, sich auf die Vorgaben der Kindersitzhersteller berufen. Wenn zu den damaligen Kenntnissen, bei Planung und Erstellung des X-Trail´s kein Kindersitz in der Reihenfolge besetzt werden konnte, wird das in der BA verankert. Das kann sich heute nach neuen Weiterentwicklungen natürlich geändert haben. Aber die BA ist nun mal im Jahr 2013 angefertigt worden, und bis dahin kann viel passieren in der Herstellung.
Letztend gilt trotzdem das was in der Zeile Teil 1 oder Teil 2 schwarz auf weiß steht.


Bitte Bedenken Sie das Nissan, oder auch andere Autohersteller nur das in den BA´s verankern kann, was zu den damaligen oder jetzigen Kenntnissen der Produkte bekannt, und bestätigt wurde.


Ihre Jana Wenzel
 
Hallo Frau Wenzel

Habe das bestimmte Gefühl, das Sie hier etwas "Schönreden " möchten.

Auch hier vorab, solche Test´s von Testberichten, wie im Link von Ihnen sind nur BA´s oder
veraltenden Informationen geschuldet.

Wenn auf Aktuelle Nachfrage Nissan mit Datum vom 5.5.2017 die Angaben in der BA immer noch bestätigt, ist der Support mangelhaft. :exc:

Beim X-Trail war es mit Aufpreis+2

Wenn der Kunde dann schon einen Aufpreis bezahlt und den Vorteil nicht nutzen kann, wie er dem Händler mehrfach mitgeteilt hat ist der Händler seiner Beratungsverpflichtung mangelhaft nachgekommen.
Das zeigt auch das Rücknahmeangebot.:exc:

Das bedeutet wiederum, das die BA anders geschrieben werden musste.

Bei Auslieferung eines neuen Fahzeugs eine veraltete BA ausgeliefert:exc:


Ich weiß das Nissan sich schwer tut, zu Unterscheiden was Europa oder andere Länder für Vorschriften haben. Nissan ist nun mal kein "deutsches Produkt" und kann nur, sich auf die Vorgaben der Kindersitzhersteller berufen.

Wenn ein Weltkonzern wie Nissan nicht in der Lage ist, eine dritte Kindersitzfreigabe für die Mitte der zweiten Reihe zu bekommen, ist das entschuldigt. Das schaffen andere Hersteller auch nicht.
Aber gerade bei den Einzelsitze in der dritten Reihe, die bei fast jedem Nutzer sicher nur für Kinder angeschaft werden und sogar durch die 3 Punkt Gurte eine perfekte Sicherheit versprechen nicht.:quest:
Eine EU /EG konforme Zulassung haben die "Unwissenden" so gerade noch hin bekommen:exc:


Somit kann der Kunde also 6 Personen und den Fahrer mitnehmen, wenn es alle "Erwachsene" sind, aber nicht 1 "Erwachsenen und 6 Kinder.:exc:

Das können Sie nicht "Schönreden";)

Es gibt eben nur 3 wirklich freigegebene Plätze die allen Gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.


:(
 
Ich habe nun einen befreundeten Polizisten bezüglich den Schilderungen von Frau Wenzel (Bedienungsanleitung / Gesetz bzw. Straßenverkehrsordnung) kontaktiert und bin auf dessen Antwort gespannt...
 
Als "Vorschriften Sachkundiger"
sollte man sich dann mal das "Produktsicherheitsgesetz" ansehen.

Voller Titel:
"Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte"

Darin ist genau geregelt, das jeder Verbraucher über alle möglichen Gefährdungen seiner Sicherheit, die sich aus dem Gebrauch oder der vorhersehbaren Falschanwendung ergeben, hinreichend aufgeklärt wird.

Das ist Sinn der Gebrauchsanleitung die zwingent mit geliefert werden muss.

Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, so wie Frau Wenzel schon erwähnt, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllt; diese ist daher ein Bestandteil des Produkts.

Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Gebrauchsanleitung ist ein Sachmangel – genauso wie ein Fehler am Produkt selbst – und kann zu Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung führen.


Im Rahmen der Produkthaftung kann eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung bei Sach- oder Personenschäden zu einem erheblichen finanziellen Haftungsrisiko für den Inverkehrbringer des Produkts werden.

Aus Normen, Richtlinien und Gesetzen ergeben sich rechtlich relevante Anforderungen an Form und Inhalte einer Gebrauchsanleitung.

Und nun soll der User, in dem Fall der X-Trail Kunde, einfach mal alles "Falsch machen" und haftet selber dafür.....:shok:

:exc:


 
Ich habe nun soagr bei 2 Polizisten die Problematik angesprochen.

ANTWORT:
Wenn die angenommenen 5 Kinder (unter 12 Jahren und unter 150 cm) auf den beiden hinteren Sitzreihen ordnungsgemäß mit Kindersitzen / Sitzerhöhungen und 3-Punkt-Gurt gesichert sind, würde keine Beanstandung in einer Kontrolle erfolgen.
Auch dann nicht, wenn aus der Bedienungsanleitung etwas anderes hervor geht.


Nächste Woche werde ich mal noch bei der Versicherung nachfragen, wie im Schadenfall vorgegangen bzw. verfahren wird. Ich werde hier auch die Bewertungen der Polizei mit einfliessen lassen...
 
Guten Abend,
Was hatten Sie denn sonst erwartet?
Bevor ich Antworte sichere ich mich immer rechtlich ab, denn in diesem Forum, wird leider alles in Frage gestellt. Ich werde mich auch in Zukunft mit Antworten zurück halten da die Forumregel es mir verbietet.
Wie ich schon oben erwähnt hatte, die Versicherung hat keine Chance, deshalb gute Fahrt und viel Spaß mit den Kindern

LG Ihre Jana Wenzel

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
 
Guten Abend,
Was hatten Sie denn sonst erwartet?
Bevor ich Antworte sichere ich mich immer rechtlich ab, denn in diesem Forum, wird leider alles in Frage gestellt. Ich werde mich auch in Zukunft mit Antworten zurück halten da die Forumregel es mir verbietet.

LG Ihre Jana Wenzel


Hallo Frau Wenzel

Wenn sie Beiträge schreiben, müssen Sie schon damit rechnen das jemand ihre Ansichten nicht teilt.

Und warum Sie da die Forenregeln in den "Ring werfen" ist doch recht fragwürdig, denn ander User können sich an alle Regeln halten und haben keine Probleme mit dem Antworten.

Also wenn Sie etwas zu schreiben haben dann mal los....

:feedback:
 
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