Guten Abend,
Um das ganze mal nun Abzuschließen, gibt es ja ein Gesetzgeber. Und dort steht schwarz auf weiß, was im Auto (welche Marke auch immer) welcher
Kindersitz, und wie viele befestigt werden dürfen. (Ich schreibe hier Gurt= Rückhaltesystem oder systeme)
Gleich vorweg, Sie können so viele Kindersitze oder Erhöhungen befestigen, wie viele Sitze einen Gurt (Beachtung Dreipunktgurt bei Erhöhungen!)haben, natürlich Fahrer ausgenommen, Sonderfall ist die 15 Monate Regel bei Kleinkinder, egal was in der BA von Nissan steht!!
Warum, wie schon erwähnt gibt es ja eine Betriebserlaubniss, und dort steht die Personenanzahl unter Punkt S1, wenn dort 5,6 oder 7 steht, können Sie soviele Kinder einschließlich Fahrer mitnehmen.
Sie haben aber die BA erwähnt, dazu siehe unten.
Sie müssen ja bestimmte Bedingungen einhalten, wie Größe, Gewicht und Alter, ausgenommen die 12 Jahre, oder die 1,50cm.
Hier deshalb nochmal die Auflistung der Klassen und Vorschriften die gesetzlich geregelt sind.
Klasse 0+: nur entgegen der Fahrtrichtung
Klasse I: entgegen oder in Fahrtrichtung
Klasse II: entgegen und in Fahrtrichtung zulässig
Klasse III: entgegen oder in Fahrtrichtung
Klasse 0+: Gewicht unter 13 Kilogramm
Klasse I: Gewicht zwischen 9 bis 18 Kilogramm
Klasse II: Gewicht zwischen 15 bis 25 Kilogramm
Klasse III: Gewicht zwischen 22 bis 36 Kilogramm
Klasse Q0: Geeignet für eine Größe bis zu 59 cm
Klasse Q1: Geeignet für eine Größe zwischen 60 und 74 cm
Klasse Q1.5: Geeignet für eine Größe zwischen 75 und 86 cm
Klasse Q3: Geeignet für eine Größe zwischen 87 und 104 cm
Klasse Q6: Geeignet für eine Größe zwischen 105 und 125 cm
Klasse Q10: Geeignet für eine Größe über 125 cm
Wenn Sie die 3 Sitze nebeneinander und hinten die 2 Sitze, entweder mit ISOFIX oder Dreipunktgurt befestigen können, spricht laut S1 rechtlich und gesetzlich nichts dagegen!!
(Ganz wichtig, es dürfen bei Erhöhungen nur Dreipunktgurte verwendet werden!!!)
Und hier nochmal was zur BA.
Der Hersteller einer Automarke, oder technischen Produktes, hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung, Bedienungsanleitung erfüllt, aber die genannten Dokumente zählen rechtlich Gesehen zu den Instruktionen bzw. zur Dokumentation!
Das Bedeutet wieder, das der Hersteller sich nur Absichert, um eventuelle Ansprüche Ihrerseits bei einem Unfall oder Schäden, abzuweisen.
Wenn in der BA also steht, das nur 2 Kindersitze befestigt werden dürfen, können Sie den Hersteller nicht die Schuld zuweisen, oder Haftungsansprüche geltend machen, wohl aber dem Verursacher. Es steht aber die BE, über die BA, deshalb Punkt S1 beachten.
Nochmals, wenn ein Polizeibeamter Sie anhält, schaut er auf die BE unter S1, wenn dort die zulässige Personenanzahl nicht überschritten ist, und alle "Angeschnallt" sind, unter Beachtung der oben genannten Aufzählungen, sind auch keine Strafen oder Bußgelder wirksam, auch bei einem Versicherungsfall !!!
Gute Fahrt und viel Spaß mit den Kindern
Ihre Jana Wenzel
Um das ganze mal nun Abzuschließen, gibt es ja ein Gesetzgeber. Und dort steht schwarz auf weiß, was im Auto (welche Marke auch immer) welcher
Kindersitz, und wie viele befestigt werden dürfen. (Ich schreibe hier Gurt= Rückhaltesystem oder systeme)
Gleich vorweg, Sie können so viele Kindersitze oder Erhöhungen befestigen, wie viele Sitze einen Gurt (Beachtung Dreipunktgurt bei Erhöhungen!)haben, natürlich Fahrer ausgenommen, Sonderfall ist die 15 Monate Regel bei Kleinkinder, egal was in der BA von Nissan steht!!
Warum, wie schon erwähnt gibt es ja eine Betriebserlaubniss, und dort steht die Personenanzahl unter Punkt S1, wenn dort 5,6 oder 7 steht, können Sie soviele Kinder einschließlich Fahrer mitnehmen.
Sie haben aber die BA erwähnt, dazu siehe unten.
Sie müssen ja bestimmte Bedingungen einhalten, wie Größe, Gewicht und Alter, ausgenommen die 12 Jahre, oder die 1,50cm.
Hier deshalb nochmal die Auflistung der Klassen und Vorschriften die gesetzlich geregelt sind.
Klasse 0+: nur entgegen der Fahrtrichtung
Klasse I: entgegen oder in Fahrtrichtung
Klasse II: entgegen und in Fahrtrichtung zulässig
Klasse III: entgegen oder in Fahrtrichtung
Klasse 0+: Gewicht unter 13 Kilogramm
Klasse I: Gewicht zwischen 9 bis 18 Kilogramm
Klasse II: Gewicht zwischen 15 bis 25 Kilogramm
Klasse III: Gewicht zwischen 22 bis 36 Kilogramm
Klasse Q0: Geeignet für eine Größe bis zu 59 cm
Klasse Q1: Geeignet für eine Größe zwischen 60 und 74 cm
Klasse Q1.5: Geeignet für eine Größe zwischen 75 und 86 cm
Klasse Q3: Geeignet für eine Größe zwischen 87 und 104 cm
Klasse Q6: Geeignet für eine Größe zwischen 105 und 125 cm
Klasse Q10: Geeignet für eine Größe über 125 cm
Wenn Sie die 3 Sitze nebeneinander und hinten die 2 Sitze, entweder mit ISOFIX oder Dreipunktgurt befestigen können, spricht laut S1 rechtlich und gesetzlich nichts dagegen!!
(Ganz wichtig, es dürfen bei Erhöhungen nur Dreipunktgurte verwendet werden!!!)
Und hier nochmal was zur BA.
Der Hersteller einer Automarke, oder technischen Produktes, hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung, Bedienungsanleitung erfüllt, aber die genannten Dokumente zählen rechtlich Gesehen zu den Instruktionen bzw. zur Dokumentation!
Das Bedeutet wieder, das der Hersteller sich nur Absichert, um eventuelle Ansprüche Ihrerseits bei einem Unfall oder Schäden, abzuweisen.
Wenn in der BA also steht, das nur 2 Kindersitze befestigt werden dürfen, können Sie den Hersteller nicht die Schuld zuweisen, oder Haftungsansprüche geltend machen, wohl aber dem Verursacher. Es steht aber die BE, über die BA, deshalb Punkt S1 beachten.
Nochmals, wenn ein Polizeibeamter Sie anhält, schaut er auf die BE unter S1, wenn dort die zulässige Personenanzahl nicht überschritten ist, und alle "Angeschnallt" sind, unter Beachtung der oben genannten Aufzählungen, sind auch keine Strafen oder Bußgelder wirksam, auch bei einem Versicherungsfall !!!
Gute Fahrt und viel Spaß mit den Kindern
Ihre Jana Wenzel