QASHQAI J10: Abschaltung TFL mit schalten des Abblendlichts

Wieso bis zum nächsten TÜV Besuch warten, wenn was verboten ist, dann schlägt die Rennleitung noch vor dem TÜV zu !
Bei uns war vor 14 Tagen Großkontrolle, von 100 Autos hatten 47 Mängel, davon war das Thema Beleuchtung der Spitzenreiter !
 
Mit dem Auto bin ich durch mit Angst haben.
Beim Motorrad haben die blauen Angst. Hat schon noch Vorteile ein älteres Kulturgut zu fahren. Bj 1977. Durch ein Versehen des TÜV Gummersbach habe ich eine falsche Erstzulassung eingetragen. Statt 1978 steht 1987 drinnen, aber mit den Bestimmungen von 1978. Habe noch N statt db eingetragen und das fast dreistellig.
 
Es geht hier nicht darum, vor etwas Angst zu haben, sondern sich auszukennen mit den STVO-Gesetzen um sich nicht angreifbar zu machen im Rahmen von behördlich angeordneten Abkassiermaßnahmen.
Deine Motorradgeschichte in allen Ehren aber beantwortet meine Frage in keinster Weise.
 
Da wirds bei den neueren Fahrzeugen wohl Positionlampen sein.

Nicht immer alles nur schwarz sehen

Screenshots entfernt nach Forenregel 2.9
 
Bei allen vom Hersteller verbauten originalen Lösungen gibt es keine Probleme da das dann Begrenzungsleuchten oder Kombination mit Blinker sind....
Das mit den Nachrüstsatz ist das Problem, da es sich um Nebelleuchten oder Umbauten mit TFL und Nebelleuchten handeln kann...
 
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Ungeachtet der Diskussion und auch Erklärungen, die ich durch meinen Beitrag ausgelöst habe, wäre ich trotz allem an einer Beantwortung meiner ursprünglichen Frage bezgl. der Anschlüsse in der Box im Motorraum interessiert. Super wäre, wenn jemand eventuell einen Schaltplan hätte, der
die ganzen Stecker und Anschlüsse definiert. Damit würde mein Jahr 2025 super beginnen.
Allen im Forum wünsche ich ein gesundes und gutes Jahr 2025
 
Suchfunktion Sicherungskasten



Der komplette Stromlaufplan mit Steckerbelegung ist im Reparaturhandbuch Nissan der unter das Urheberrecht fällt.


Somit hier nicht einfach verfügbar...

Frage doch mal "Google" danach...
 
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Meine Meinung: der J 10 hat eine Typzulassung. Wenn der Prüfer dann die Meinung hat er könne daran vorbei Forderungen stellen geht's ihm nicht ganz sauber. Ich würde mal bei ADAC o.ä. nachfragen. Kann doch nicht sein dass alle J10 umgerüstet werden müssen...
 
Ja, m.M.n. gilt trotzdem das damalige Recht. D.h. auch nachgerüstete sollten nach der damaligen Regelung weiterbetrieben werden können ...
 
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