Qashqai / Qashqai+2: Anmeldung nach Kauf

@ Moritz.M

Stillegung als solches gibt es seit dem 01.03.2007 nicht mehr; es wird nennt sich jetzt: Außer Betrieb setzen
Dabei wird unterschieden von einem vorrübergehenden Außer Betrieb setzen, welche max. 7 Jahre lang ist
oder
Man meldet das Auto endgültig ab. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle zu erbringen.

@ Trantor
wegen der Versicherung solltest du mit dieser selbst sprechen, da der Beitrag für Kurzzeitkennzeichen hoch sein soll (HÖREN-SAGEN), die Versicherung aber bei anschließendem "Vertragsverlängerung / -abschluß, diese eine Woche mit "verrechnet" und es somit günstiger ist.
 
Die Frage ist doch wohl eher, wie lange du es aushalten kannst, einen neuen QQ in der Garage stehen zu haben ohne ihn fahren zu dürfen. :wink:
 
jo ist mir bekannt, aber immer schön eins nach dem anderen, bin ja auf Arbeit und nicht auf der Flucht ;)

so, soweit ich im www. geschaut habe, habe ich bisher nichts von einer zeitlichen Beschränkung gefunden, wenn du aber 30 Jahre wartest, kannste es als Oldi zulassen :cheesy:, werde mich aber mal kundig machen, ob es eine zeitliche Beschränkung gibt.
 
danke für die vielen antwoerten ...

erstens ich glaube länger als zwei Wochen halte ich nicht aus ....
aber ich möchte bei meinem (QQ+2) den 25 als Anmeldung haben-- naja ist halt mein Glückstag ...
und da ich den QQ am 13 abhole sind das keine zwei Wochen .... und ich bleibe bei der Versicherung von der ich die Kurzkennzeichen habe d.h. kostet mich nix (bis auf ca. 30 Euro )weil es verrechnet wird glaube ich !!!!

thx noch mal

ach ja wollte bis zum 1.4 warten aber da halte ich bestimmt nicht aus ....
---- kann ich die Sommerreifen drauf lassen --- das fahren von Winterreifen ist doch Wetter abhängig und nicht Monats abhängig !!!!

cu
 
in Deutschland gibt es keine Zeitliche Einschränkung nur eine "Wetterliche" ;)

in Papas Vito steht der 1.04.xx als Erstzulassung :cheesy:
 
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