Ich weiß gar nicht, wo ich hier irgendwo geschrieben habe, dass diese Funktion für mich eventl. kaufentscheidend gewesen wäre?
Hier geht es um die automatische Türverriegelung als Sache und darum, dass es sie beim J10 gab und beim J11 nicht mehr, darum, dass Nissan ihr Nicht-Vorhanden-sein damit begründet hat, dass es aus (EU-) rechtlichen Gründen ab Mitte 2015 von keinem Hersteller angeboten werden darf. Im Gegensatz zu dieser Äußerung bieten andere Hersteller dieses Feature weiterhin an. Soweit so richtig?
Hier hat doch einer der "Ausgeschiedenwordenen" sich im Vorjahr mal geäußert, dass er das bei sich hat codieren lassen. Was wohl daraus geworden ist?
Also Nochmal: kaufentscheident nein, technischer oder Komfort-Rückschritt ja.
"Ist nur meine persönliche Meinung, es soll sich bitte keiner angegriffen fühlen."
Den Satz kann man weglassen oder muss ihn unter jede Äußerung in Foren setzen.
@Udo, Du wirst wohl auch keine finden.