QASHQAI J11: Automatische Türverriegelung ( Überfallschutzmodus ).

Also ich kann euch sagen das man die Funktion nicht codieren kann. Eine solche Funktion ist nicht vorgesehen, weder beim QQ noch beim X-Trail.

Und zur kurzen Info: Wenn das Airbag Steuergerät einen Unfall mit Gurtstrafferauslösung (mindestens) feststellt, informiert es das BCM und dieses sendet das Signal zum öffnen der Türen 1x. Nur um sicher zu gehen falls jemand mit dem Knöpfchen selbst verriegelt hat. Ist das Schloss stromlos wird es auch nicht aufmachen. Egal wie laut das BCM schreit "Aufmachen sofort"

;)
 
Wird auch nichts kommen, da es illegal wäre.
Es ist nicht illegal, es ist nur mit den in Deuschland verwendeten Steuergeräten nicht möglich. Wäre die Funktion illegal, würde sie nicht von Renault an deren aktuellen Autos verbaut. Auf welcher konkreten Basis soll denn die Funktion illegal sein, bring doch endlich mal eine konkrete Vorschrift.

@Jonny84, das bedeutet also, dass das Steuergerät die Türöffnung auch möglich macht, wenn sie vorher manuell verriegelt wurde.
 
Wie oft soll denn hier die Antwort von NISSAN noch gepostet werden, bis es endlich jeder versteht?
 
Based on the above, no manufacturers are supposed to offer such feature from mid 2015.

@J11-Fahrer, damit es endlich auch Du verstehst: Wir haben jetzt 03/2016 und u.a. Renault bietet diese Funktion an aktuellen Modellen an. Damit sind doch wohl erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt gegeben. Oder willst Du behaupten, dass Renault diese Funktion illegal einsetzt?
Im Übrigen, vielleicht weißt Du es noch nicht so, weil Du ja erst kurz dabei bist: Man muss hier nicht so überheblich auftreten.
 
Ich habe mir auch schon den Wolf gegoogelt - über diese (angebliche) neue EU-Vorschrift konnte ich nichts finden... :dknow:
 
@A3SB: ich behaupte nichts, sondern nenne nur die Fakten. Von Lügen sprichst nur du und zwar in Richtung NISSAN. Mir ist es so oder so egal, denn ich vermisse die Funktion nicht. Bei mir tut sie wie sie soll.
 
Also auf die Frage mit dem automatischen entriegeln beim Unfall: Ja, so steht es im Werkstatthandbuch. Es ist dort nirgends was zu lesen bezüglich einer Richtlinie die eine automatische Verriegelung nicht erlaubt.

Ich würde einfach sagen: Das Auto kann es einfach nicht. Wieso weshalb warum ist ja eigentlich egal. Funktionen müssen eben gekauft werden und wenn da kein Fokus drauf gelegt worden ist ist das nun mal so. Es hat ja auch nicht jedes Auto ESP.

Wäre es einem wichtig gewesen hätte er es ja bei der Probefahrt ausprobieren bzw mit dem Verkäufer klären können. Finde es ehrlich gesagt etwas blöd nach einem Grund zu suchen.

Ist nur meine persönliche Meinung, es soll sich bitte keiner angegriffen fühlen.
 
Genau so ist es. Man sollte sich VOR Kauf über die einem wichtigen Punkte informieren.
 
Ich weiß gar nicht, wo ich hier irgendwo geschrieben habe, dass diese Funktion für mich eventl. kaufentscheidend gewesen wäre?
Hier geht es um die automatische Türverriegelung als Sache und darum, dass es sie beim J10 gab und beim J11 nicht mehr, darum, dass Nissan ihr Nicht-Vorhanden-sein damit begründet hat, dass es aus (EU-) rechtlichen Gründen ab Mitte 2015 von keinem Hersteller angeboten werden darf. Im Gegensatz zu dieser Äußerung bieten andere Hersteller dieses Feature weiterhin an. Soweit so richtig?
Hier hat doch einer der "Ausgeschiedenwordenen" sich im Vorjahr mal geäußert, dass er das bei sich hat codieren lassen. Was wohl daraus geworden ist?
Also Nochmal: kaufentscheident nein, technischer oder Komfort-Rückschritt ja.

"Ist nur meine persönliche Meinung, es soll sich bitte keiner angegriffen fühlen."
Den Satz kann man weglassen oder muss ihn unter jede Äußerung in Foren setzen.

@Udo, Du wirst wohl auch keine finden.
 
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