A
anonymous
Ehemaliger
Das wäre dann aber eine Abwicklung im Rahmen der Neuwagengarantie/Neuwagengewährleistung des Herstellers.
Nicht verwechseln mit der Gewährleistung (auf Grund der Sachmangelhaftung) die der Händler beim Gebrauchtwagenverkauf zu leisten hat.
Nicht verwechseln mit der Gewährleistung (auf Grund der Sachmangelhaftung) die der Händler beim Gebrauchtwagenverkauf zu leisten hat.