Qashqai J11: Beginn Garantie / Garantiebedingungen

Hallo zusammen,
ich habe mir in DK einen Qashqai bestellt. Habe gerade Mitteilung bekommen, dass der schon zum Händler geliefert wurde, und ich ihn abholen kann :) (Im Bestellformular war 12. - 16.12. als anvisierter Liefertermin vermerkt)
Meine Frage: Weiß jemand, ab wann die Garantie bei Nissan zu laufen beginnt?
Im Callcenter bei Nissan meinte eine Dame, dass das mit der Erstzulassung der Fall ist, was ich allerdings nicht glaube. Bei anderen Herstellern ist das zum Teil der Tag der Endmontage, bei anderen die Übergabe an den Kunden...
Der Wortlaut der Garantiebedingungen ist im www nicht zu finden. Die Dame im Callcenter konnte / wollte / durfte die mir auch nicht besorgen. Sie hat einen Vermerk gefertigt, dass man mir bitte eine Stellungnahme zu dem Thema von der Rechtsabteilung mailen möge.
Warum machen die so ein Geheimnis um den Wortlaut der Garantie??? Bei anderen Herstellern kann man die gültigen Garantiebedingeungen mit dem Kleingedruckten im www einsehen...

Weiß jemand von euch verbindlich die Antwort?
 
Die Garantie beginnt an dem Tag, der auf dem Einkleber im Kundendienstscheckheft steht... der Tag ist "variabel". Meiner lief als Mietwagen, bevor ich ihn gekauft habe. Auf dem alten Einkleber stand ein Garantiebeginn irgendwann im August, auf meinem Einkleber dann Garantiebeginn am 15. September...
 
Genauso ist es, der Einkleber im Checkheft ist ausschlaggebend. Udo hat es richtig formuliert.
 
Garantie Beginn ist das Datum , das auf dem Aufkleber im Service Heft genannt wird.
Das ist der Tag der erstmaligen Zulassung auf den ENDKUNDEN.

Desweiteren ist die Aussage, mit meinen Worten zusammengefasst:

Näheres hierzu findendest Du in den Garantiebestimmungen, welche im Kundendienstscheckheft deines Fahrzeuges detailliert aufgeführt sind.

;)
 
Verstehe jetzt nicht ganz, warum du das nochmal bestätigst. Zitat: Mit meinen Worten......!.. Klingt für mich so nach Herr Oberlehrer, was soll das. Kläre mich bitte mal auf.
 
Habe Zeitgleich geschrieben mit einer kleinen Pause und kann deinen Beitrag dann nicht sehen.

Und Zitate dürfen nicht benutzt werden (Forenregeln).

Mit freundlichen Grüßen ohne den Oberlehrer , den ich eigentlich nie Rauskrame.

:)
 
Anbei hier nun noch mal kurz die Stellungnahme von Nissan Deutschland zu der Angelegenheit.

>>> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.11.2016 bezüglich den Garantiebedingungen.

Der Garantiestart ist der Tag der Erstzulassung oder der Tag der ersten Auslieferung, je nachdem, was zuerst eintritt.
Es gelten die Bedingungen wie im Kundendienstscheckheft angegeben. Dieses sollten Sie als Urkunde mit dem Fahrzeug erhalten. <<<


...wobei sich jetzt die Frage ergeben könnte, was denn Tag der ersten Auslieferung ist... (Werks)Auslieferung an den Händler, oder Auslieferung Händler an Kunde... ;-)
 
Immer an den Endkunden.

Der kann den Wagen ohne Zulassung abholen und per Anhänger mitnehmen dann startet die Garantie . Oder direkt Zugelassen vom Händler.

Übergabe ist Übergabe.

;)
 
Wenn der Händler das Fahrzeug schon zugelassen hat, beginnt die Garantie. Dann ist es egal, wann später der Endkunde das Fahrzeug übernimmt.
 
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