Was konkret kannst Du den Händlern nicht verübelnWas ich, offen gestanden, den Händlern nicht verübeln kann
So ein Verhalten kann sich keine Werkstatt / kein Händler erlauben. Und so ein Verhalten habe ich echt noch nie kennengelernt.Also meine Erfahrungen dazu sind ...... beim Autohaus wo du gekauft und auch in die Werkstatt gehst..... bist du A Kunde ( gilt auch für andere Konsumgüter zB Fahrrad)....... sonst gilt man als B Kunde!
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