Wie lange habt ihr auf euren QQ gewartet?


  • Umfrageteilnehmer
    877
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Also ich möchte mich auf einem fremden Rechner nicht unbedingt bei
meiner Bank einloggen!!!!
Aber das muß jeder selber wissen.
 
kannst ja auch deinen eigenen Laptop mitbringen und per UMTS online gehen.
Ich wollte damit nur aufzeigen, dass die Händler mittlerweile mehrere Alternativen zur Barzahlung anbieten.
 

Off-Topic:

Warum halten sich solche Gerüchte eigentlich so hartnäckig? ;)

Dieses Rückbuchungsrecht gibt es nur bei Einzugsermächtigungen, nicht aber bei einem Abbuchungsauftrag, welchen der Kunde (also in unserem Fall der Autokäufer) seiner Bank erteilt!
Nachzulesen auch hier: Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag


Beides Quatsch :shok:

Einzugsermächtigung ist nichts anderes, als ein Abbuchungsauftrag.
In beiden Fällen bucht eine dritte Person von deinem Konto Geld ab.

Du meintest wohl eher eine standard Überweisung.

Alles was von deinem Konto weg geht kannst du binnen 6 Wochen Rückgängig machen. Nicht aber wenn du selbst überweist.

Beispiel: du gehst in einem Laden einkaufen und zahlst mit Karte:
ergo: du bestätigst die Zahlung mit PIN oder Unterschrift = fix
Keine Chance mehr das Geld zurück gehn zu lassen

deine Monatliche Rate für die Versicherung, Bahnfahrkarte, Strom,... wird abgebucht. Hier liegt dem Dienstleister eine Einzugsermächtigung von dir vor dass er das Geld von deinem Konto abbuchen darf. Dieses kannst du bis zu 6 Wochen später noch zurück gehn lassen.
Aber vorsicht - solltest du das machen kann es teuer werden wenn die Abbuchung rechtens war. Dann trägst du die Rückerstattungskosten.
 
@MagicSven: Belege mal bitte, dass das Quatsch ist was spooky 2109 geschrieben hat. Du musst doch nur den verlinkten Artikel lesen, da wird erklärt, dass es ein Einzugs- und ein Abbuchungsverfahren bei der Lastschrift gibt und worin sie sich unterscheiden. Wenn man weiter klickt auf Bankeinzug / Lastschriftzahlung: Geschäftsbedingungen im Lastschriftverfahren, dann findet man auch noch folgende Aussage zur Problematik: "Liegt der Bank ein Abbuchungsauftrag vor, können Sie der Kontobelastung mit einer Abbuchungsauftragslastschrift nicht widersprechen, d.h. Sie können keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen".
 
Hallo kef:

ich wollte nur klarstellen, dass eine Einzugsermächtigung und eine Lastschrift defakto das gleiche ist in dem Sinne, dass Geld von deinem Konto abgebucht wird.
Also eine Soll-Transaktion deines Kontos.

Natürlich gibt es unterschiede zwischen EZE und LS sonst bräuchte man keine 2 Beschreibungen für diese Transaktion.

Wobei hingegen eine Überweisung eine vom Kontobesitzer gewollt getätigte Aktion ist welche er nur am selben Tage noch wiedersprechen kann.
 
Die elektronische Zahlung per EC ist nur bis zu einem individuellen Höchstbetrag abgesichert. Wie hoch der ist kann der Händler zwar selber wählen, aber je höher, desto höher ist auch der Prozentsatz, den er für jede Transaktion an seine Bank abdrücken muss. Das kann bis zu 0,8% rauf gehen.
 
Dann ist ja Alles klar

Danke für die Auskunft.
Habe mal eine technische Frage:
wie bekommt man Bilder in die Galerie oder sonst wo rein??
 

Anhänge

  • SAM_0155.jpg
    SAM_0155.jpg
    101,8 KB · Aufrufe: 165
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben