@hammerandi
Sofern du den Käufer deines alten Fahrzeug persönlich kennst und ihm auch vertraust, so ist diese Art o.k.. Ansonsten kann ich allen nur davon abraten, da es sehr oft vorkommt, dass der Neue Eigentümer sich sehr viel Zeit mit der Ummeldung läßt und der alte Eigentümer z.B. für Parkknollen zahlen darf. Bei Unfällen wird dann auch noch eure Versicherung in Anspruch genommen und im schlimsten Fall steigt ihr dann auch noch.
Na klar sollte man sich gut kennen, in meinem Fall war es ja so.
Aber bei meinem Kaufvertrag gab es auch ein Infoblatt für die Versicherung sowie für die Zulassungsstelle, die der Käufer beide unterschreiben musste.
Wenn er nun nicht am selben Tage zur Zulassung gefahren wäre, hätte ich den Zettel selbst noch am Übergabetag zur Zulassungsstelle gebracht.