bis 04/10 Tüv - Zulassung?

@hammerandi

Sofern du den Käufer deines alten Fahrzeug persönlich kennst und ihm auch vertraust, so ist diese Art o.k.. Ansonsten kann ich allen nur davon abraten, da es sehr oft vorkommt, dass der Neue Eigentümer sich sehr viel Zeit mit der Ummeldung läßt und der alte Eigentümer z.B. für Parkknollen zahlen darf. Bei Unfällen wird dann auch noch eure Versicherung in Anspruch genommen und im schlimsten Fall steigt ihr dann auch noch.

Na klar sollte man sich gut kennen, in meinem Fall war es ja so. ;)
Aber bei meinem Kaufvertrag gab es auch ein Infoblatt für die Versicherung sowie für die Zulassungsstelle, die der Käufer beide unterschreiben musste.
Wenn er nun nicht am selben Tage zur Zulassung gefahren wäre, hätte ich den Zettel selbst noch am Übergabetag zur Zulassungsstelle gebracht. :cool:
 
Zettel mit Unterschrift sind gut, aber ob man damit das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden kann, möchte ich bezweifeln. Einzige Möglichkeit sehe ich darin, mit der Versicherung Rücksprache halten und dann die Versicherung im Einvernehmen kündigen, um so einen möglichen Schaden abzuwenden. Wenn die Versicherung mit macht, teilt diese es dann der Zulassungsstelle mit und das Fahrzeug wird bundesweit zur sogenannten Zwangsentstempelung ausgeschrieben.
 
Hi ,
In fast allen Kaufverträgen steht drin das sich der Käufer verpflichtet den wagen inerhalb 1 Woche Umzumelden!!

bei mir war es einmal so das der Käufer meines alten Wagens bei Rot über die Ampel gefahren ist als er noch nicht umgemeldet war.Aber war alles kein Problem Im Kaufvertrag stand ja Datum und Uhrzeit wann er den Wagen übernommen hatte .Habe einfach eine Kopie des Kaufertrages mit dem Polizeilichen anhörungsbogen zurückgeschickt .Und habe nie wieder etwas darüber gehört!

Vg Chris
 
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