QASHQAI J11: Eigenöl - Neuerung oder dummdreister Abzockversuch?

Na ja... bei der ersten Inspektion - die im Kaufpreis mit drin war - hat die Werkstatt damals ein ACEA C3 Öl eingefüllt, weil sie nichts anderes hatten und auch in den Werkstattunterlagen nicht hinterlegt war, dass der 2,0 dCi ACEA C4 Low Saps "benötigt" - ich habe dann bei den nächsten Inspektionen "besseres" Öl mitgebracht, als die Werkstatt es hatte.... :unsure: wie wirkt sich das auf die Garantie aus?? :unsure:

(Wo ist der Ironie-Smilie wenn man ihn mal braucht....?)
 
Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer, wird eine Garantie freiwillig vom Händler oder Hersteller gewährt.
Hier handelt es sich um die NISSAN-Hersteller-Garantie und die schreibt nur die Spezifikation des Öls vor.
Ist diese erfüllt, dann kann die Werkstatt die Inspektion unter Verwendung von Eigenöl zwar verweigern, aber wenn er sie durchführt, dann erlischt die Hersteller-Garantie definitiv nicht.
 
Morgen,
dann wäre es aber ratsam das die Werkstatt es genau einschreibt......Öl Spezifikation, Marke, neues Gebinde und mit Unterschrift bestätigt....... sonst kann sich eventuell später keiner mehr erinnern ;)
 
Also die Geschichte ist doch schon älter, früher haben die Herstelller sämtliche Garantiemaßnahmen abgelehnt wenn die Wartung nicht in einer vom Hersteller zertifizierten Werkstatt erfolgte. Dieses wurde dann ja aber gericht aufgehoben wenn die Wartung nach den Herstellerangaben durchgeführt wurde, egal in welcher Werkstatt. Dieses müsste dann natürlich auch für das selbst mitgebracht Öl gelte. Aber wie schon vorab in den anderen Kommentaren erwähnt muss man sich dann im Fall der Fälle selber drum kümmern, und ggf. den Klageweg bestreiten. Ob das dann wieder eine Kostenersparnis ist muss jeder für sich selber entscheiden.
Und man muss natürlich auch darauf achten, wenn jeder die Vertragswerkstätten meidet oder nur teilweise in Anspruch nehmen will, wird es in der Zukunft diese nicht mehr geben, weil kein Unternehmer das wirtschaftliche Risiko mehr eingehen wird, wenn er keine Aussicht auf einen Gewinn hat.
 
Wie auch immer FAKT ist jemanden ein 4€ Produkt um mehr als 20€ anzudrehen ist sehr Grenzwertig, wenn natürlich Geld keine Rolex spielt dann ist es ok :LOL: . Aber wenn ich daran denke den ganzen Aktionärsverband mitzuerhalten ink. den einstigen Konzernchef dann sollte ich die Sache überdenken und kleinere lokale Werkstätten aufsuchen wo das ganze min um Faktor 0,65 günstiger ist .
 
Müßig darüber zu diskutieren, solange das Fahrzeug in der Gewährleistung ist, kann man sich das nicht aussuchen. Nach der Gewährleistung kann jeder selber entscheiden wie er sich verhält. Und bei anderen Herstellern ist da auch nicht anders.
 
Natürlich kann man sich das aussuchen, auch in der Zeit der Gewährleistung. Die Wartungsarbeiten müssen nur entsprechend der Vorgaben von Nissan ausgeführt werden. Und dazu gehört eben gerade nicht, dass ein ganz bestimmtes Öl hinsichtlich Marke, Name und dgl. genommen wird, sondern es kann ein beliebiges Öl verwendet werden, solange es den vorgegebenen Spezifikationen von Nissan entspricht.
 
Aber wenn ich daran denke den ganzen Aktionärsverband mitzuerhalten ink. den einstigen Konzernchef dann sollte ich die Sache überdenken und kleinere lokale Werkstätten aufsuchen wo das ganze min um Faktor 0,65 günstiger ist .

Was hat der Nissan Konzernvorstand bzw. dessen einstiger Chef mit einem Nissan Vertragshändler, der wirtschaftlich und rechtlich eigenständig agiert, zu tun?
Die Nissan Vertragshändler sind keine Werksniederlassungen, wie sie z.B. Mercedes oder BMW betreibt.
 
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