QASHQAI: Frage zu falschen Angaben in den Fahrzeugpapieren

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Hallo,

bin neu hier im forum, und möchte gleich mal eine frage stellen. ich war heute bei der Zulassungstelle, um meinen qashqai, welchen ich mittwoch abhole *freu* anzumelden.

nun steht in den Papieren, als zulässige Bereifung ja nur 215/60 R16.
auf meinem wagen sind aber die original tekna 17'' Alus von nissan montiert. jetzt wolch ich mal fragen wie das ist, obs da ne abe vom händler gibt.

ich werde ja wohl kaum zum tüv müssen, um die originalfelgen eintragen zu lassen, oder???

gruß kerstin
 
Hallo,

bin neu hier im forum, und möchte gleich mal eine frage stellen. ich war heute bei der Zulassungstelle, um meinen qashqai, welchen ich mittwoch abhole *freu* anzumelden.

nun steht in den Papieren, als zulässige Bereifung ja nur 215/60 R16.
auf meinem wagen sind aber die original tekna 17'' Alus von nissan montiert. jetzt wolch ich mal fragen wie das ist, obs da ne abe vom händler gibt.

ich werde ja wohl kaum zum tüv müssen, um die originalfelgen eintragen zu lassen, oder???

gruß kerstin


Hallo Kerstin, nein, Du brauchst die Reifen, Felgen nicht eintragen lassen, da diese Original-Felgen sind für den QQ. Steht bei mir genauso drin im Schein, hab dann gleich meinen :mrgreen: gefragt, der mir dies bestätigte.

LG. Nani
 
hey nani,

vielen dank für die schnelle antwort!!

aber was macht man denn dann, wenn die polizei einen anhält, und denen der unterschied auffallen sollte. ich meine so einen nissanaufkleber kann man ja schließlich auch auf alle felgen kleben. man muss doch dann ne abe bekommen oder so.

lg kerstin
 
hey nani,

vielen dank für die schnelle antwort!!

aber was macht man denn dann, wenn die polizei einen anhält, und denen der unterschied auffallen sollte. ich meine so einen nissanaufkleber kann man ja schließlich auch auf alle felgen kleben. man muss doch dann ne abe bekommen oder so.

lg kerstin


das macht garnichst laut meinem :mrgreen:.
Eine ABE gibts beim Händler, er kann sie ausdrucken, hab mir auch eine besorgt, weils mir genauso ging. Koschd nix.
 
hallo - ich habe über dieses thema mit einem tüv-prüfer letzte woche ausführlich darüber gesprochen.

in den neuen fahrzeugpapieren werden immer nur die kleinstmöglichen
reifengrößen eingetragen. bei einer verkehrskontrolle kommt die polizei
in zugzwang - also gar kein problem

gruß
b.magnum
 
aber was macht man denn dann, wenn die polizei einen anhält, und denen der unterschied auffallen sollte. ich meine so einen nissanaufkleber kann man ja schließlich auch auf alle felgen kleben. man muss doch dann ne abe bekommen oder so.
Beim Fahrzeugbrief ist eine EU-Konformitätserklärung (oder so ähnlich) dabei, da stehen - neben vielen anderen Daten - auch die verschiedenen Reifen/Felgengrößen drin. Also wenn Du ganz sicher gehen willst, einfach eine Kopie davon ins Auto legen :cool:
 
genau, hab ich auch schon mal gehört. coc oder so heißt das glaub ich wa???

ja das werden wir machen, kopieren, und mitnehemen.

danke
 
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