Durchforstet man das Internet, so finden sich viele Beispiele, wo Versicherungen ganze Scheinwerfer ersetzen, weil das Glas gebrochen ist und der Scheinwerfer nur als Ganzes ersetzt werden kann. Das kann insbesondere bei Xenonscheinwerfern (vermutlich auch bei LED-Scheinwerfern) sehr teuer werden. Es gibt sogar teure Tarife, die auch noch neue Leuchtmittel bezahlt.
Wieso sollte dann hier die Versicherung bei der Kamera nur das Glas bezahlen, falls die Werkstatt bestätigt, dass die Kamera nur als Ganzes getauscht werden kann. Hier würde ich noch mal nachhaken.
Offener ist für mich die Frage, ob das Kameraglas (das könnte neben einer Abdeckung auch eine Linse sein) überhaupt über die Teilkasko abgedeckt ist. Das hängt wohl von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
[FONT=Tahoma,Helvetica]Hier erhielten einige von ihren Versicherungen die Auskünfte, dass nur Glaeser zum "durschauen oder spiegeln", nicht aber Schutzglaeser von "Fahrassistenzsystemen" von der TK uebernommen werden.[/FONT]