Hallo Udo,
erstens habe ich mich informiert (mir blühte ähnliches) und zweitens hab ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich hätte schreiben sollen ... unter Umständen zu viel... :sry:.
Du hast recht, aber die 1000 km ist wohl eine gerichtlich festgestellte Obergrenze (vom Gesetzgeber gibt es da meines Wissens nichts), aber das ist, laut meinen Recherchen, nur eine Schallmauer.
Ich versuche mal meine Ergebnisse mit meinen Worten wiederzugeben (ist auch schon wieder ein bisschen her ...):
Grundsätzlich hat ein Neuwagen gar keine Kilometer auf der Uhr zu haben, aber Laufleistungen von bis zu 10 km (manche sagen auch 20 km) sind wegen Werks- und Rangierverkehr hinzunehmen. Was darüber hinausgeht, muß "geklärt" sein, also durch eine plausible schriftliche Begründung vom Hersteller oder der Werkstatt.
Dies geht aber auch nicht unbegrenzt, sondern bis 200km. Was darüber hinaus geht bis zu der von Dir genannten 1000 km Grenze gilt nur für notwendige Überführungsfahten auf eigener Achse. Die muß aber vorher mit dem Käufer abgesprochen sein, oder Dieser zumindest informiert werden.
Alle Angaben sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Ich bin auch kein Jurist o.ä. Quellen kann ich auf die Schnelle auch keine nennen, dazu müsste ich mich wieder durchs Netz wühlen, nur soviel: Ich habe bei der Suche nicht gleich den ersten Treffer als bare Münze genommen, sondern versucht, obige Sachverhalte durch verschiedene Beiträge / Urteile zu verifizieren.
Fazit: 99 km können unter Umständen zu viel sein ...
Gruß
Holger