Qashqai J11: Leermasse meines J11?

In der COC-Bescheinigung steht doch unter Punkt 13 "Masse des fahrbereiten Fahrzeugs. Dort ist ein konkreter Wert angeben, bei mir z.B. 1585 kg.
Mein Problem ist jetzt folgendes. Wir denken über eine Neuanschaffung nach. Der J11 scheint wohl etwas leichter zu sein als der J10.
Können die Besitzer eines J 11 acenta 1.6 dci und 1,6 dig eventuell mal in ihrer COC-Bescheinigung nachsehen, was da für ein Leergewicht eingetragen ist? Wir haben einen Wohnwagen mit 1500 kg zGG, wenn das Zugfahrzeug leichter ist, ist die 100er Zulassung weg.
Außerdem denken wir darüber nach, ob es der Benziner nicht auch tut, wegen dem ganzen Hickhack um Dieselfahrverbote. Aber der ist halt noch leichter.

Bernd
 
Fahrzeug siehe meine Signatur

COC Papier

Punkt 13 1390kg
Punkt 13.2 1491kg (tatsächl.Masse des Fahrzeugs)

Punkt 16.4 3385kg Gesamtmasse Fahrzeugkombinatin

Punkt 18.3 1500kg Zentralachsanhänger
 
Hallo Bernd,

ich bin nicht so sicher, ob Deine Berechnung hinsichtlich des Wohnwagens stimmt. Es hängt auch von der Ausstattung Deines Anhängers ab, also z.B. Antischlingerkupplung.
Ohne Antischlingerpupplung dürfte nach meinen Unterlagen dein 1500 kg Anhänger von einem Zugfahrzeug mit 1300 kg Leermasse bei 100 km/h gezogen werden. Mit der Antischlingerkupplung von einem ziehenden Fzg von 1250 kg.
So habe ich es bei der Google Suche nach den Wichten von Anhängern mit 100 km/h Freigabe gelesen.

Bei Deinem WW handelt es sich ja um ein Fahrzeug mit Bremse, wie eben alle in D zugelassenen Anhänger über 750 km Leermasse gebremst sein müssen.

Bei meiner Frage nach der tatsächlichen Leermasse des J 11 in meiner Ausführung ging es um einen ungebremsten Anhänger!

Aber trotzdem vielen Dank. Ich kannte die sog. COC Bescheinigung gar nicht, habe das Papier aber in der Zulassungsbescheinigung Teil II, also dem alten Kfz-Brief, gefunden.

Die Daten von meinem J 11, Erstzulassung 7/15, Frontantrieb, Schaltgetriebe, 1,5 Liter 4 Zyl. Dieselmotor von Renault (sehr zu empfehlen), 81 kw/ 110 PS , Acenta Ausführung, mit Nissan Connect Navisystem und starrer AHK. Diese wurde nachträglich bei Nissan eingebaut und ist vom Gewicht her sicher nicht in den Gewichtsdaten enthalten.

13. Masse in fahrbereitem Zustand 1385 kg
13.2 Tatsächliche Masse des Fahrzeugs 1503 kg
16. Technisch zulässige Höchstmassen:
16.1. ..........in beladenem Zustand: 1910 kg
16.2. (unwichtig, Achsbelastung)
Dann folgen die zul. maxim. Anhängelasten aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. 1350 kg bei gebremsten und 692 kg bei ungebremsten Anhängern.
Ich muss wohl noch ca. 80 kg zum Leergewicht "zu schummeln". Das ist aber lt. TÜV Nord kein Problem. Das Gewicht ist jedoch von der Zuladung abzuziehen.
Ich werde mir noch ein Notrad zulegen, den Tank bei der Wägung voll machen und einen Werkzeugkoffer ins Fahrzeug legen. Ich selbst wiege auch keine 60 kg. Das zusammen wird dann wohl reichen;).
 
Bei Wohnwagen gelten andere Vorschriften als bei anderen Anhängern.
Gewichtsverhältnis 1:1.
Aber du hast doch nach deiner Auflistung 1500 kg Leergewicht, oder was verstehe ich da falsch?
 
Ich und so manch einer kennt eben nicht den Unterschied zwischen "Tatsächliche Masse des Fahrzeugs" und "Masse in fahrbereitem Zustand":sry::sry::cheesy:. Werde wohl mal beim TÜV Nord hier um die Ecke vorbei schauen;).
 
Deswegen habe ich Google bemüht und in einem anderen Forum folgendes gefunden:
"Seit ??? (Datum entfallen) muss jedes Fahrzeug gewogen werden und im COC Papier vermerkt werden (also in Ziff. 13.2).
Das Gewicht nach Ziff. 13 ist nämlich das Homologations-Mindestgewicht ohne Zubehör."

Da ich diese Angabe bei weiteren Quellen auch noch gefunden habe sollte es stimmen.

Gruß
Bernd
 
Hallo Bernd,


Das Datum war der 14.01.2014 gewesen;)
Um das nochmal zu Erläutern, wenn das COC ein Druckdatum nach dem 14.01.2014 aufweist, gilt seitdem in Deutschland eine andere Berechnung. Unter Ziffer 13 muss das Gewicht des fahrbereiten Fahrzeuges vermerkt sein und unter Ziffer 13.2 die tatsächliche Masse des Fahrzeugs (inkl. serienmäßgier Sonderausstattung). Die beiden Werte können also erheblich voneinander abweichen!

Hallo Dieter,

Warum sind denn Sie so Traurig:quest:
Die Frage ist doch einfach zu Beantworten. Es gab ein EU Dokument der, das alles, was Sie gefragt, haben eindeutig beantwort, nähmlich unter Punkt 4 und Punkt 6 steht es explizit beschrieben, was TMF und MFZ bedeutet.
Diese Verordnung wurde am 12.12.2012 eingeführt und ist bis heute gültig.
Nachlesen können Sie alles über die Verordnung hier----> Verordnung

Ihre Jana Wenzel
 
So, ich bin "nur mal so zur Information" beim TÜV Hanse vorbei gefahren. "Fahren Sie doch einfach mal auf die Waage". Ähm, mein Tank war leer, das noch zu kaufende Reserverad und einiges an Werkzeug fehlte...................
Nö, wollte ich deswegen nicht und schon gar nichts für solche "Versuchswägung" zahlen. Na ja, er war sehr freundlich, und ich tat es. Die geeichte Waage zeigte unter 1500 kg. Es war etwas mehr, als in den Papieren ausgedruckt ist. Für mich ja gut! So war z.B. die feste AHK nachträglich eingebaut. Dann schaute er sich die Tanknadel an. 45 Liter zu gerechnet und schon waren es 1525 kg. Dann habe ich mir eine Wägebescheinigung mit hübschen TÜV-Stempeln geben lassen, die in die Anhängerpapiere gewandert sind. Gekostet hat es 10,00 €.
Ja, ich weiß natürlich, dass das keine amtliche Feststellung des Leegewichts meines QQ ist, mir und einer Kontrolle reicht es aber bestimmt.
 
Wir haben ca 15 km entfernt eine riesige Kiesgrube. Das Gelände ist offen und sie haben eine Waage auf denen die großen Lkw gewogen werden. :cheesy:
 
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