QASHQAI J10: Nebelscheinwerfer / Abblendlicht!

... ist es beim QQ möglich die Nebenscheinwerfer alleine bzw. in Kombination (nur) mit dem Begrenzungslicht (dh. ohne Abblendlicht) einzuschalten?
 
Die Nebelscheinwerfer können nur optional zugeschaltet werden, wenn entweder das Standlicht (Begrenzungslicht) oder Abblendlicht eingeschaltet wird.

"Nur Nebelz" funktioniert nicht.

Kostet Dich im übrigen 10,- €, wenn die gelangweilten Oberförster Dich damit "erwischen", sofern keine Sichtbehinderung in Form von Regen, Nebel, Schnee vorliegt. ;)

Gruß,
--
Matthias
 
Wenn die Nebler auf einem bestimmten Maß und genau unter dem Abblendlicht sitzen, ist es legal mit Standlicht+Nebler zu fahren.
Was da genau sein muss, weiß ich aber nicht mehr. Jaja, sowas lernt man in der Berufsschule :smile:
 
Wenn die Nebler auf einem bestimmten Maß und genau unter dem Abblendlicht sitzen, ist es legal mit Standlicht+Nebler zu fahren.
Was da genau sein muss, weiß ich aber nicht mehr. Jaja, sowas lernt man in der Berufsschule :smile:

Das ist dann aber beim Qashi nicht der Fall - sonst hätten mir die grünen Pappkameraden letztens nicht 10 Euronen von der EC-Karte abgebucht. :grr:

Im übrigen habe ich davon noch nie etwas gehört. In was für einer Berufschule lernt man denn sowas?

Gruß,
Matthias
 
Das könnte beim QQ gut der Fall sein. Das weiß nur keiner :mrgreen:

KFZ Mechatroniker. So soll es im Buch gestanden haben und der Lehrer hats gesagt. Habs nur noch nicht gefunden.
 
Ich würde sagen, dass sollte dann legal sein, wenn die Nebler eine Lichtverteilung ähnlich den Tagfahrleuchten erzeugen.
Ist Tagfahrlicht zulässig, wenn Standlicht an ist? Glaube bei Abblendlicht müssen die aus gehen. Daher ja das zusätzliche Steuergerät, wenn man Tagfahrlicht nachrüstet...
 
§ 17 Abs. 3 StVO:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten...


Also ganz klar definiert: Nebelscheinwerfer mit Standlicht oder mit Abblendlicht kombiniert ist am Tage erlaubt!
 
Hallo Molle,

ich muss Dir leider (etwas) widersprechen:

Auszug aus der § 17 StVO:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Quelle: Bundesministerium d. Justiz

Also vorne mit Witterungseinschränkung, hinten (NSL) bei Sicht weniger als 50 Meter.

VG
hammuqq
 
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