Qashqai J10: Probleme mit dem Vertrag - Händler kann nicht liefern

Qashqaibestellung

Moin,

auch ich habe leider dieses Problem. Händler im Mai von Nissan gekündigt, Kaufvetrag am 26.07. unterschrieben. Händler war laut Nissan-Europe nicht mehr an der Nissan-Hotline angeschlossen und konnte deshalb keine Bestellung mehr tätigen. Was der Händler uns natürlich nicht verriet. Von uns keine Bestellung in der Nissan Dispo. Habe bei einem anderen Händler darüber gesprochen und der hat den Kontakt zur Dispo und Regionaldirektion hergestellt. Es geht sogar noch weiter, denn jetzt hat sich die Rechtsabteilung mit meinem Fall beschäftigt. Die sind sehr kooperativ, helfen und geben sich wirklich Mühe Licht in diesen Dschungel zu geben. Aber das Problem ist, das der Händler auf den Vertag dringt und mir zusagt, das er den Wagen liefern kann. Auf Druck meines Rechtsbeistandes will er mir nächste Woche die Bestellung zeigen und den Liefertermin bekanntgeben. Der Händler hat die Kundenfahrzeuge über einen anderen Händler bestellt, da er selbst nicht mehr bestellen kann. Er sagt, dass es ein schwebenes Verfahren mit Nissan wäre und es kein Grund zur Aufhebung des Kaufvetrages gebe. Was ich aber sehr stark bezweifel, da ich meines erachtens getäuscht worden bin, kein Vetragshändler, keine Nissan-Bank Konditionen usw. Aber der RA von Nissan und meiner sagen übereinstimmend, das dies wohl so wäre, es würde ein Anfechtungsgrund bestehen, aber Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Dinge. So muss ich bis nächste Woche warten, welche Papiere er nun vorlegen kann oder ob er mich wieder ver... werde dann weiter berichten. Habe ich fast vergessen zu erwähnen: Nissan -Europe (RA von Nissan) will mir helfen, wenn der Vertrag mit dem Händler aufgehoben wird, dass ich mein nichtbestelltes Fahrzeug doch noch dieses Jahr bekommen kann. Das ist schon eine sehr gute Geste. :exc:

Gruß
witty, der irgendwann einen Qashqai 1,5 dci in red fahren wird :quest:
 
Dass man heutzutage in der Branche keinesfalls mehr mit größeren Beträgen in Vorlage treten sollte, hatte ich bereits empfohlen.

Wenn man das jetzt aber zum wiederholten Male liest, empfiehlt es sich wohl zusätzlich dringend, sich ab sofort vor Vertragsabschluss von der jeweiligen Konzernmutter sehr zeitnah bestätigen zu lassen, dass der vermeintliche Vertragshändler tatsächlich noch einer ist!

Ich wünsche Dir so oder so schnellen und möglichst stressfreien Erfolg!

Michael
 
Qashqaibestellung

Hallo Camouflage,

da auch ich keine Anzahlung geleistet habe, beschränkt sich die Sache ersteinmal nur auf das Fahrzeug. Es ist wahrlich alles sehr ärgerlich und du mußt heutzutage schon vor der Unterschrift des Vertrages bei dem Hersteller anfragen, ob der Händler noch vertraglich an diesem gebunden ist. Aber du bist als Kunde der gelackmeierte, da dir ersteinmal noch kein Schaden entstanden ist. In meinem Fall kann ich das Pech haben (oder auch Glück, wenn das Fahrzeug doch noch früher kommt) und ich den dann von den nicht gerade seriösen aufgetretenen Händler, war Haupthändler von Nissan, doch noch abnehmen. Was mir allerdings in der jetztigen Situation eigentlich nicht mehr passt. Hätte er von Anfang an mit offenen Karten gespielt, wäre es nicht zu dieser Konfrontation gekommen. Also an alle Autokäufer: Vor Vertagsabschluß Info über Händler einholen, bevor später auch das böse erwachen kommt :exc:

Gruß
witty, der irgendwann einen Qashqai 1,5dci fahren will :exc:
 
Qashqaibestellung

Hallo,

der Irrsinn geht weiter. Der ehemalige Nissanhändler besteht weiter auf den Kaufvertrag. Ich habe ihn auf anraten meines eingesetzten Schlichters eine schrifliche Auffordeung zugesandt, indem er mir einen verbindlichen Liefertermin vorlegn muß, andernfalls ich vom Vertrag zurücktreten werde. Und nun der Hammer (aus meiner Sicht): Heute kam per Brief vom Händler, der die Lieferung ende März 2011 erfolgen soll. Ich fühle mich total vera.... Werde jetzt wahrscheinlich die Schlichtung aussetzen und einen RA der für Verkehrsrecht zuständig einsetzen. Ich will das Fahrzeug immer noch haben, aber nicht mehr von diesem Händler :exc::exc:. Es wird dann wohl auf ein Verfahren hinauslaufen. Bin gespannt wie es weiter geht.

Gruß
witty, der irgendwann einen Qashqai 1,5 dci visia fahren möchte
 
"Verkehrsrecht" ist über Transport von Dingen und Personen: Seerecht, Strassenverkehrsrecht, Eisenbahn, Luftfahrt, etc.. Du brauchst "Vertragsrecht".

P.S.
VIEL Glück!
 
Qashqaibestellung

Hallo rawac,

stimmt, dieses hier läuft über die Verkehrsrechtsschutz und nicht über Privatrechtschutz. Werde einen RA beauftragen dessen Schwerpunkt Vertragsrecht ist. Der Händler hat uns eine mündliche Zusage, Fahrzeug ist im Vorlauf, für Lieferung Oktober gegeben und auf Nachfrage verschiebt er diesen Termin auf Jan. bis März und jetzt auf ende März. Kann er das einfach so machen? Im KV steht nur -Lieferung so schnell wie möglich- aber trotzdem, kann er die Lieferzeit beliebig ansetzen? Habe ich als Kunde keine Chance, als nur einen RA einzuschalten? in Zukunft werde ich mir fünfmal überlegen einen Neuwagen zu kaufen. Ich bin ziemlich frustriert.

Gruß
witty, der irgendwann einen Qashqai 1,5 dci visia in red fahren wird
 
[FONT=&quot]Ich verfolge diese genannten Probleme hier besonders von dir aufmerksam.[/FONT]
[FONT=&quot]Einen schnellstmöglichen Liefertermin gibt es nicht.[/FONT]
[FONT=&quot]Ein Händler muss diesen immer beziffern, zumindest in unverbindlicher Form.[/FONT]
[FONT=&quot]Lt. mir bekannter Rechtssprechung sollte ein Liefermonat genannt sein.[/FONT]
[FONT=&quot]Dies muss in einer Vertragsbestätigung an den Käufer zugestellt werden.[/FONT]
[FONT=&quot]Ohne diese Vertragsbestätigung deines Händlers ist die Bestellung nicht zustande gekommen. Die bekannten Fristen, sofern der Liefertermin abweicht, sind hier im Forum hinreichend aufgeführt.[/FONT]
[FONT=&quot]Mach dich nicht verrückt. Du wirst hier keine Probleme bekommen.[/FONT]
[FONT=&quot]Alles Gute[/FONT]
 
Qashqaibestellung

Hallo Andklaus,

ich habe nur den Durchschlag des Kaufvertrages, mehr nicht. Ich habe auch keine Vertragsbestätigung :quest: oder soetwas bekommen. Die Schlichterin, eine RA, sagte aber, das ein rechtverbindlicher Vertrag zustande gekommen sei. Und dieser Umstand macht mir ein wenig sorgen. Der Händler hat mir keine Bestellbestätigung aushändigen können, Grund wie bereits erläutert. Er beharrt daruf das Fahrzeug zu liefern, nur wann:quest::quest::quest:. Ich habe aber keine Lust noch länger in ein schwebenes Verfahren zu hängen. Irgendwann muss mal Schluß sein.

Gruß
witty, der irgen........
 
Der Vertrag ist nicht zustande gekommen, ohne Vertragsbestätigung. Dies steht in den Allgemeinen Geschäftbedingungen.
Sofern du ein anderes Fahrzeug bei einem anderem Händler bekommst, dann kauf diesen. Jeder Anwalt wird dir das bestätigen.
Die Nerven kannste dir sparen. Gib die Unterlagen deinem Anwalt und kauf dir was anderes.


Off-Topic:
PS:I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Kä ufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
 
Oben