Qashqai Kauf :EU Neuwagenkauf und nun zweiter Besitzer ?? Geht das ??

mein EU-Händler hat mich darauf hingewiesen,dass es sein könnte,dass das FZ eine polnische Tageszulassung hat,er kann es mir vorab nicht sagen.
Hatte aber Glück,wurde Erstbesitzer:cheesy:.

Grüße,weschmia
 
Aus Importtechnischen Gründen können alle Neufahreuge an das XXXXXXXXXXXX eine Kurzzulassung im In-und/oderAusland erhalten.Die Garantie-/Gewährleistungslaufzeit beginnt ab dem Tag der Auslieferung durch den ausländischen Vertragshändler an das XXXXXXXXXX

Steht auf der Bestellung drauf......:idea: und ich fahr dann mit dem Qashqai nach Fielmann.....Brille kaufen.:mrgreen::mrgreen::mrgreen:

Naja,Sitzheizung,Heizbare Außenspiegel,Alufelgen,
[FONT=Times New Roman, serif]Scheinwerferreinigungsanlage und "ich glaube" Start/stop ist ja dabei....[/FONT]
 
Du hast Humor! Danke für die Aufklärung und mir hat es auch was gebracht:cheesy: Siehe Urteil. Dann gute Fahrt
 
habe selbst nicht`s dazu beigetragen,der Händler hatte einen "Blanko-FZ Brief". Mit dem Brief und dem COC zur Zulassungsstelle und fertig.

Grüße,weschmia
 
Und warum bist Du nicht für mich hingegangen....:mrgreen:
Und du glaubst es nicht.Auch noch Stromausfall bei der Zulassungsstelle für 60 Minuten.Server war sogar tod.
Da brannte der Baum sage ich Dir.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da muß mal Licht ins Dunkel:

Ein EU Fahrzeug wird von einem Händler - eventl. Dein eigener - im Ausland erworben.
Dieser Käufer muß als Besitzer aufgeführt werden - hier lt. deutschen Regeln im Brief.
Da es diesen Brief aber nicht EU weit gibt, gibt es dort andere Besitzpapiere.

In D angekommen und auf den Käufer zugelassen kann - nicht muß - der Händler den Käufer als 1. Besitzer aufführen.
Wenn er das nicht machen sollte, dann hat man leider keine Möglichkeit dagegen anzugehen - das ist die andere Seite der Waage beim Kauf eines EU-Fahrzeuges.

Trotzdem sollte man als Käufer alleine schon wegen der Etikette den Wagen als 1. Besitzer aufführen.
Der Vorteil für den Händler liegt zum einen darin das er nun offiziell einen höheren Rabatt gewähren kann. Zum anderen kann der jetzige Käufer nicht auf den Garantiebeginn am Tag Zulassung auf seinen Namen pochen.

Mit anderen Worten - Du hast wahrscheinlich " bei einem schwarzen Schaf der Branche " hausiert...

Als Tip:
Der Wagen wird sicherlich dadurch nicht gewandelt werden, jedoch ist der Händler sicherlich gewillt einen weiteren großzügigen Rabatt - z.B. in Form von Inspektion(en) oder einem interessantem Urlaub einzuräumen.

Gehe geschickt Bestimment, aber nicht Fordernt auf ihn ein - ihr müßt schließlich noch länger miteinander klar kommen - auch wenn Du wahrscheinlich bei ihm keine weiteren Käufe tätigen wirst.

Viel Glück !
 
Moment !
Das ist ja ein ganz anderer Sachverhalt.

Offensichtlich handelt es sich hierbei um einen Irrtum, welcher durch die Zulassungsstelle - wenn diese nun wirklich eine andere Info hatten - Rückgängig gemacht werden kann und sollte.

Morgen auf zum Amt und jetzt keine weiteren negativen Gedanken hegen.
 
Da der Wagen im Ausland zugelassen war, wird hier der ausländische KFZ Brief zur Zulassung benötigt. Bei Willi handelt es sich nach seinen Worten ja um EZ 10/11. Somit passt das doch nach meinem Verständnis

Bei unserer Zulassungsstelle ist mittlerweile die Vernetzung untereinander abgeschlossen. Die geben die VIN ein und sehen sofort ob der Wagen eine Zulassung hatte. Fehlen dann Papiere, fliegt der Vorgang raus:sry:
 
Oben