Eine kleine rechtliche Einordnung zum Thema schwarze Scheinwerfer..
Wenn man die Scheinwerfer dem TÜV zur Eintragung vorführen würde, wäre die Antwort ungefähr:
"Scheinwerfer sind bauartgenehmigungspflichtige Teile. Eine nachträgliche Veränderung ist (anders als bei nicht bauartgenehmigungspflichtigen Teilen wie Stoßfängern, Motorhaube etc.) ist niemals eintragungsfähig. Sollte ihnen ein Gutachter diese trotzdem eintragen, ist die Eintragung unwirksam und rechtswidrig.
Die einzige legale Möglichkeit wäre eine neue Bauartgenehmigung beim Kraftfahrtbundesamt zu beantragen (ca. 4-5000€ für Prüfungen etc.)"
Als Konsequenz würden je nach Polizist zwischen 25€ und 90€+3Pkt wenn ihr selbst fahrt oder 135€+Pkt wenn ihr wen anders fahren lasst winken.
Wenn man Vorsatz unterstellt (problemlos möglich) verdoppelt sich der Satz und es gibt auf jeden Fall Punkte.
Die Weiterfahrt kann euch ebenfalls untersagt werden (ärgerlich im Urlaub oder so).
Außerdem geht der Vorgang zur Zulassungsbehörde, was zusätzlich Geld kostet und die achtet dann auf die Rückrüstung. Geschieht diese nicht, wird das Fahrzeug stillgelegt.
Es muss am Ende jeder selbst wissen, was er tut.
Bedenkt aber, dass es mehr Polizisten mit Fachwissen gibt als man vermuten mag.