Als kleinen Hinweis möchte ich hier den Anhängern von Online- bzw. Direktversicherern noch einen kleinen Tipp mit auf den Weg geben um eventuell doch nicht am falschen Ende gespart zu haben.
Das man bei den Tarifierungsmerkmalen wie jährliche Fahrleistung, Nutzerkreis, Fahreralter, Stellplatz, usw. nicht schummeln sollte versteht sich von selbst. Sollte dies im Schadensfall rauskommen, können Verträge rückwirkend geändert und/oder auch Regressforderungen geltend gemacht werden.
Ebenso wichtig finde ich, den Versicherungsschutz genau zu vergleichen. Und zwar nicht nur den eigentlichen Versicherungsschutz ob Voll- oder Teilkasko mit den entsprechenden Selbstbehalten, sondern vielmehr die Dinge die tatsächlich in den einzelnen Bausteinen mitversichert sind.
Die meisten Kfz.-Versicherer bieten zwischenzeitlich Premium- oder Kompaktschutz-Tarife an bzw. lassen den Beitrag nach einem Baukasten-Prinzip ermitteln. Premium-Tarife sind zwar etwas teurer, beinhalten aber in der Regel auch einen deutlich besseren Versicherungsschutz (was sich eben auch in der Prämie wieder spiegelt). Gute Tarife erkennt man in der Regel daran, wenn folgende Positionen mitversichert sind:
Bei Haftpflicht:
- Hohe Deckungssummen
- Auslandschaden-Schutz
- Mallorca-Police (zeitlich unbegrenzt)
Bei Voll- bzw. Teilkasko:
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. rote Ampel)
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art (z.B. auch mit Hunden und Katzen)
- Schäden durch Marderbiss (unbegrenzt) inkl. Folgeschäden bis 3000,- Euro
- Kurzschluss-Schäden inkl. Folgeschäden an Aggregaten bis 1500,- Euro
- Schäden aufgrund Schnee-/Eislawinen, Erdrutsch, Muren, Steinschlag und Erdbeben
- Neupreisentschädigung bei Totalschaden in den ersten 24 Monaten ab Ezl.
- Diebstahl von mobilen Navi´s
- Verzicht auf Abzüge „neu für alt“
- GAP-Deckung bei Fahrzeugleasing
- Abmelde-/Zulassungskosten nach Totalschaden
Einige Dinge lassen sich oft optional gegen Beitragszu- bzw. -abschlag einschließen:
- Fahrer-Schutz (Beitragszuschlag)
- Rabatt-Schutz* (Beitragszuschlag)
- Schutzbrief ohne Domizilklausel (Beitragszuschlag)
- Werkstatt-Bindung** (Beitragsabschlag)
:exc:* Rabattschutz gilt in der Regel jedoch nur bei dem Versicherungsunternehmen, wo man diesen versichert hat. Wechselt man den Versicherer und hatte man einen (oder mehrere) Schaden, so werden dem Nachversicherer diese Schäden bzw. der tatsächliche Schadensverlauf (und somit meist eine niedrigere SF-Klasse) mitgeteilt. Dies bedeutet dann hinterher in der Regel eine Schlechterstellung beim Nachversicherer, welche einem bei Vertragsabschluss noch nicht bewusst war, da man ja von der SF-Klasse ausging, welche beim Vorversicherer dokumentiert war.
Einige Unternehmen (Nachversicherer) stufen dann aber in der Regel fiktiv so ein, als hätte auch dort schon ein Rabatt-Schutz bestanden.
:exc:** Werkstatt-Bindung gilt nur bei Teil- oder Vollkasko-Schäden und funktioniert in der Regel recht gut, da mit den Versicherern Rahmenverträge bestehen, oft ein Hol- und Bringservice angeboten, ein Leihwagen kostenlos zur Verfügung gestellt und das zu reparierende Fahrzeug in der Regel auch noch innen und außen gereinigt wird. Vergisst man jedoch, das man Werkstatt-Bindung vereinbart hat und bringt sein Fahrzeug z.B. nach einem Wildschaden zu seinem :mrgreen: Vertragshändler, statt zur Werkstatt der Versicherung, bleibt man in der Regel auf ca. 1/3 der Rep.-Kosten selbst sitzen.
Fazit: GEIZ ist nicht immer geil… und kann auch mal richtig Geld kosten!