@Tilo:
Was ist denn nun bei rausgekommen, woran lag es, daß die Heizung versagte :quest:

Heizung ausgebaut, Brenner defekt. Boschservice konnte das neue TT-Evo-Modell nicht reparieren und musste es einschicken. Nun hoffe ich, das es nur die veranschlagten 1- 1,5 Wochen dauert und die die dann wieder rechtzeitig einbauen können. ;)
 
Hallo Tilo, was hat den dein Boschdienst noch gesagt. Die Evo ist ja offiziell noch nicht möglich. Lag es evtl. daran?
 
Hallo Tilo, was hat den dein Boschdienst noch gesagt. Die Evo ist ja offiziell noch nicht möglich. Lag es evtl. daran?

Wie meinst du das, die ist ja offiziell noch nicht möglich? Die Evo ist ja nur der kompaktere Nachfolger der TT-C und kann/darf in die selben Modelle eingebaut werden. Wie gesagt, hatte die ja nun auch schon ein Jahr drin.

Na dann mal viel Glück....
Hoffe es ist ein Einzelfall bei Dir (Fertigungsfehler), habe ja auch die Evo5.

Danke :) Mal sehen was im Endeffekt bei raus kommt.
 
Ich habe deine Beiträge ja hier verfolgt. Nur hat Nissan die EVO für den QQ noch nicht im Programm. Für einige andere Modelle gibt es die ja. Somit bin ich etwas verwundert, dass dir diese Heizung verbaut wurde. Mehr wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen, zumal der Boschdienst ja geschultes Personal an Bord hat
 
Die EVO wurde auf unseren Wunsch hin verbaut.
Warum sollte ich mir denn in einen neuen PKW eine veralterte Heizung verbauen lassen.
Nur weil WEBASTO das Geld einer TÜV-Abnahme für ein neues Einbaukit für den Qashqai sparen möchte, werden einige von uns keine veralterte Heizung einbauen lassen.

Hatte da vorab große Diskussionen mit WEBASTO und Nissan Deutschland.

Webasto meinte, es gäbe nur für zukünftige Fahrzeuge einen fahrzeugspezifischen Einbaukit.
Nissan Deutschland war es egal, was für eine Heizung verbaut wird.
Mein Nissan-Händler wollte allerdings keine eventuellen Zeiteinbussen/Zusatzkosten in Kauf nehmen und quasi nur nach Bildmaterial eine Heizung einbauen.

Jetzt wo die EVO aber bei mir drin ist, hat er mich gebeten, mal bei ihm vorbei zu kommen, damit sich sein Werkstattmeister mal meinen Wagen anschauen kann und dann erneut entscheiden kann, ob er es bei zukünftigen Anfragen nicht doch anbieten kann.
 
Der Boschdienst hatte von alleine mir die Evo angeboten, bei anderen Werkstätten musste ich danach fragen, allerdings äußerte niemand bedenken. Warum auch, die Heizung ist quasi die verbesserte TT-C also ziemlich identisch. Und selbst bei den speziellen Einbaukits muss noch zugeschnitten werden, also auch da kein wirklicher Unterschied.
Was ich nicht ganz verstehe, was Nissan damit zu tun hat, dadurch das Standheizungen nicht werksseitig verbaut werden sondern immer nachträglich, liegt das Risiko sowieso beim Kunden bzw. im Zeitraum der Standheizungsgarantie dann über diese. Dann würde man wohl in keinem Fall irgendwelche Ansprüche durchsetzen können.
 
Na ja, Nissan (Händler) verbaut das unter der Rubrik -Original Zubehör- . (Siehe Preisliste der Fahrzeuge) Und hier ist die Evo nun mal noch nicht aufgeführt. Für andere Modelle aber möglich. Somit, denke ich, muss N ja Gründe haben. Jetzt wird es aber zum Zwiegespräch. Lassen wir das mal. Wir beide können da eh nichts ändern.
 
Ich finde das Thema echt interessant, gehört ja auch zur Überschrift. :)

Ich denke mal, "Original Zubehör" ist hier irreführend und zugleich kein klar definierter, geschützter Begriff. Dem Kunden wird hier meiner Meinung nach was komplett falsches suggeriert. Ob Original Zubehör oder nicht, soweit ich weiß umfasst das dennoch nie die Garantie und kann nur über die Garantie des Zubehörs abgefangen werden.
Wenn hier jemand andere Infos hat, dann immer raus damit. ;)
 
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