Versionen des J12
Die Bezeichnungen J12A und J12B sind rein interne Bezeichnungen, welche im Bereich Marketing/Vertrieb verwendet werden.
Durch das Facelift haben sich die amtlichen Bezeichnungen nicht geändert.
In den Zulassungsdokumenten (CoC, ZBI und ZBII) lautet die amtliche Typbezeichnung immer J12.
Unterschieden wird dann in 3 unterschiedliche Varianten:
Als Abgrenzung zwischen vor und nach Facelift kann somit nur die Nummer der EG-Typgenehmigung verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit Genehmigungsnummer bis einschließlich Nachtragsstand 09 (bis e9*2018/858*11042*09) handelt es sich um das „Vor-Facelift“.
Fahrzeuge ab Nachtragsstand 10 (ab e9*2018/858*11042*10) entsprechen dann dem Facelift.
Quelle Nissan-Team
Die Bezeichnungen J12A und J12B sind rein interne Bezeichnungen, welche im Bereich Marketing/Vertrieb verwendet werden.
Durch das Facelift haben sich die amtlichen Bezeichnungen nicht geändert.
In den Zulassungsdokumenten (CoC, ZBI und ZBII) lautet die amtliche Typbezeichnung immer J12.
Unterschieden wird dann in 3 unterschiedliche Varianten:
- Variante A: 1,3L Mild-Hybrid mit Frontantrieb
- Variante B: 1,3L Mild-Hybrid mit Allradantrieb
- Variante C: e-Power mit Frontantrieb
Als Abgrenzung zwischen vor und nach Facelift kann somit nur die Nummer der EG-Typgenehmigung verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit Genehmigungsnummer bis einschließlich Nachtragsstand 09 (bis e9*2018/858*11042*09) handelt es sich um das „Vor-Facelift“.
Fahrzeuge ab Nachtragsstand 10 (ab e9*2018/858*11042*10) entsprechen dann dem Facelift.
Quelle Nissan-Team
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