Qashqai J12: Versionen des J12

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hunterb52

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Versionen des J12

Die Bezeichnungen J12A und J12B sind rein interne Bezeichnungen, welche im Bereich Marketing/Vertrieb verwendet werden.
Durch das Facelift haben sich die amtlichen Bezeichnungen nicht geändert.
In den Zulassungsdokumenten (CoC, ZBI und ZBII) lautet die amtliche Typbezeichnung immer J12.

Unterschieden wird dann in 3 unterschiedliche Varianten:

  • Variante A: 1,3L Mild-Hybrid mit Frontantrieb
  • Variante B: 1,3L Mild-Hybrid mit Allradantrieb
  • Variante C: e-Power mit Frontantrieb
Dann gibt es jeweils noch weitere Unterteilungen in unterschiedliche Versionen, z.B. A34, A35 etc., welche sich dann auf die Motorleistungen, Getriebe etc. beziehen.

Als Abgrenzung zwischen vor und nach Facelift kann somit nur die Nummer der EG-Typgenehmigung verwendet werden.

Bei Fahrzeugen mit Genehmigungsnummer bis einschließlich Nachtragsstand 09 (bis e9*2018/858*11042*09) handelt es sich um das „Vor-Facelift“.

Fahrzeuge ab Nachtragsstand 10 (ab e9*2018/858*11042*10) entsprechen dann dem Facelift.

Quelle Nissan-Team
 
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