"Zur Nutzung der
Rettungsgasse ist grundsätzlich nur ein beschränkter Personenkreis befugt. Dieser umfasst unter anderem die Polizei, den Rettungsdienst, die Feuerwehr sowie Abschleppunternehmen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die Rettungsgasse nicht nutzen. Tun sie dies dennoch, so kann das seit dem 09.11.2021
ein Bußgeld von mindestens 240 Euro sowie in jedem Fall 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen." ....
Wenn der Qashqai automatisch in die Rettunsgasse fährt, würde ich das dann Nissan in Rechnung stellen....