Qashqai J10: Wie wichtig ist die Bestellbestätigung?

Ich hatte nach 3 Wochen beim meinem Händler nachgefragt (kein EU-Händler):

Es gibt keine Auftragsbestätigung von Nissan. Man hat seinen Kaufvertrag und der ist gültig.

Unsinn:icon_neutral: Wir, also Nissan:mrgreen:, verschicken an jeden Kunden mit einer längeren Lieferzeit als 1 Monat, eine Auftragsbestätigung.
 
:Muahaha:also ich habe nie eine Auftragsbestätigung geschickt bekommen und das Auto hat trotzdem seinen Weg zum Händler gefunden. Hatte nur das Bestellformular.
 
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@Dirki 65:

Das ist ja auch gut so. Ich denke jedoch, dass hier gemeint ist, dass man bei Problemen dann etwas Schriftliches vorzeigen müsste. Wenn es geklappt hat, dann ist ja gut...;)
 
Mein Post war eigentlich an Pegasus gerichtet, da ich seinen Beitrag vollständig zitiert habe, habe ich ihn dann nicht mehr direkt angesprochen ;)

Gruß aus Wien
 
Mir ist es nur eingefallen, dass ich noch keine Auftragsbestätigung habe, weil mir der Verkäufer gesagt hat, er schickt noch eine.
Ich hab jetzt eine verbindliche Bestellung, bin mir im übrigen nicht 100% sicher, ob das ausreicht. Man braucht ja die Unterschrift des Verkäufers, also in der Regel entweder einen beidseitig unterschriebenen Kaufvertrag oder eine Bestellung und dann eine Auftragsbestätigung durch den Händler - erst dann gilt der Auftrag als angenommen.
 
Ahem, wie sieht sowas denn genau aus bzw. wie wird die verschickt? Post, Mail, Brieftaube?

Thx Mathias

Ah! Man sieht, Du hast Humor! Man nennt es Brief, falls Ihr Euch noch erinnert;) Man schreibt vorher die Paar Zeilen auf den jeweiligen Kunden um, welche in einem speziellen Programm gespeichert sind und verschickt den Brief per Post (die gelben Fahrzeuge mit den Fahrern in dunkelblauer Uniform). Wenn Dein (Euer) :mrgreen: keine Auftragsbestätigung schickt, liegt es an seinem Ermessen:cool:
 
Mir ist es nur eingefallen, dass ich noch keine Auftragsbestätigung habe, weil mir der Verkäufer gesagt hat, er schickt noch eine.
Ich hab jetzt eine verbindliche Bestellung, bin mir im übrigen nicht 100% sicher, ob das ausreicht. Man braucht ja die Unterschrift des Verkäufers, also in der Regel entweder einen beidseitig unterschriebenen Kaufvertrag oder eine Bestellung und dann eine Auftragsbestätigung durch den Händler - erst dann gilt der Auftrag als angenommen.


Hallo, habe auch nur eine "verbindliche Bestellung" per Fax gesendet und keine schriftliche Bestätigung vom Händler erhalten. Da der Wagen jetzt bei ihm auf dem Hof steht sollte es klappen.

Besser ist es natürlich wenn der Händler den Auftrag schriftlich bestätigt, bzw. annimmt. Es ist aber auch eine Frage der AGBs, oder? Als Kaufmann ist er doch an sein Angebot, wenn es schriftlich vorliegt, gebunden. Wenn es in einer bestimmten Frist angenommen wird. Außer die AGBs besagen etwas anderes (z.B. bei dem größten Internet Medienversender, der einen Auftrag erst mit versenden der Ware annimmt).


Ist natürlich nicht optimal, ... .

Wenn es einen beidseitig unterschrieben Vertrag ist es ja auch eindeutig geklärt.
 
@pegasus, vielen Dank für Deine Antwort - wenn "Ihr" :mrgreen: sowas bei Wartezeiten von mehr als einem Monat verschickt, ist meine wohl am Postweg verloren gegangen :cheesy:

Ciao Mathias
 
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