ABE ist leider nicht mehr ABE, das heißt das auf die Ausführung der ABE zu achten ist.
ABE mit A01 und ohne A01
ABE mit A01
Eine der relevantesten Auflagen ist die sogenannte A01.
Trotz der allgemeinen Betriebserlaubnis kann es vorkommen, dass in Verbindung mit den neuen Felgen bzw. Sommer- oder Winterrädern eine Änderungsabnahme nötig ist.
Diese wird dann durch das Kürzel A01 vermerkt und kann von TÜV, DEKRA und anderen Prüfinstitutionen durchgeführt werden.
Kostenpunkt liegt bei etwa 45 bis 90 €.
Die Abnahme bescheinigt den ordnungsgemäßen Anbau der Felgen, Sommer- oder Winnterräder und ist damit der Nachweis
darüber, dass die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs weiterhin bestehen bleibt.
ABE ohne A01
Felgen mit einer ABE ohne A01 sind in Deutschland eintragungsfrei und dürfen ohne Nachtrag in die Fahrzeugpapiere verbaut werden.
Die ABE gibt Auskunft über eventuelle Auflagen, die du im Zuge des Anbaus erfüllen musst.
Und ein ganz winziges Problem ergibt sich wenn nun Reifengrößen die auf der ABE Felge zugelassen sind nicht dem Serienreifen entsprechen.
Kurzzusammenfassung:
ABE ohne A01: In Deutschland ist weder ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere, noch eine Abnahme durch den TÜV erforderlich.
ABE mit A01: Kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere, dafür ist aber ein Besuch beim TÜV nötig. Ein Gutachter stellt hier kostenpflichtig eine Anbaubestätigung aus.