Qashqai / Qashqai+2: Zentralverriegelung - Warnton deaktivieren

Hallo,

QQ+2 Tekna 2l Diesel von 2012: habe vor kurzem neue Software auf das Motorsteuergerät aufgespielt bekommen. Seitdem piepst das Fahrzeug einmal wenn ich es öffne (habe E Schlüssel: also von außen auf einen der Mikroschalter gedrückt) und zweimal, wenn ich es (ebenso per Druck auf einen der Mikroschalter) verriegel.

Kann ich diese Signaltöne abschalten ? Ich bin mir zwar nicht sicher, inwiefern das mit der neuen Software im Steuergerät zu tun hat, aber vor dem Update gab es keine Piepstöne beim Betätigen der Zentralverriegelung (weder beim Öffnen, noch beim Verriegeln).

Im Handbuch konnte ich nichts finden; im Service Menu beim Tacho ist auch nichts einstellbar ... weiß das zufällig einer von Euch ?

Vielen Dank - und gutes Neues Jahr !

Woelund
 
Chirp Chirp

Hallo,

endlich mal jemand, der die Funktion hat.:mrgreen:
Ich kann zwar nicht sagen, wie man es abschaltet, aber ich würde gerne wissen wie man es einschaltet. Hätte nämlich am liebsten so ein Signal wie die Amerikanischen Fahrzeuge beim Auf-/Abschließen.:red:

Hatte vorher einen Audi, und bei diesem war es nur ein Bit, welches nach dem Auslesen der ZV in der Werkstatt verändert werden musste. Danach die geänderte Datei wieder in die ZV einspielen, fertig

Die Werkstatt selbst wusste es damals auch nicht, ich hatte es aus einem Forum.

Gruß Heinrich
 
So wie ich das hier verstanden habe, gibt es den Signalton nur bei der Ausführung mit Intelligent Key.

Da lässt es sich nicht abschalten - bei Wagen ohne Intelligent Key nicht einschalten...
 

Off-Topic:
Dann laß dir doch von hammuqqine mal ein schönes Menü zubereiten;)
peep.gif
jetzaberschnellwech
 
Soweit ich weiß, sind diese akustischen Signale bei öffnen und verschließen eigendlich in D verboten. Hab das gerade erst vor kurzen in einem Bericht über Alarmanlagen gelesen die diese (Komfort-) Funktion incl. haben.

Stell mir das aber lustig vor wenn jeder Wagen am Samstag beim Supermarktparkplatz lospiepst....(zumindest in der ersten Woche, aber danach...);)
 
Soweit ich weiß, sind diese akustischen Signale bei öffnen und verschließen eigendlich in D verboten. H...
a.) ist das Blödsinn

und b.) hatten wir das letztens gerade.

(Wenn ein Fahrzeug in D die allgemeine Betriebserlaubnis bekommt, so dass Modelle dieses Fahrzeugs zugelassen werden dürfen, dann darf alles, was dieses Fahrzeug hupt/trötet/piept/etc. auch passieren. Wäre etwas verboten, würde das Fahrzeug gar keine allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung bekommen... - und nun Schluss mit diesem Halbwissen... :noe: )
 
ES IST VERBOTEN und fällt unter die Kategorie belästigung.

Die Hupe darf Innerorts nur für Warnzwecke benutzt werden (Kind rennt auf die Straße, Auto wird aufgebrochen etc.) und außerorts für Überholzwecke.

Das akkustiche Wiedergeben des öffnens und schließens des Autos ist verboten.


m Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig.



Durch die Benutzung einer akustischen Schließmeldung liegt ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2, StVO §16 Abs.1, StVO §30 Abs.1, StVZO §35e Abs.1, StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor, § 38b StVZO Anhang zu 74/61/EWG Ziffer 9.9 ff. 9.9.1 und 9.9.2.


In der Straßenverkehrszulassungsordnung gibt es auch noch einen entsprechenden Hinweis:

§ 38b StVZO Anhang (74/61/EWG)

9.9 Zustandsanzeige

9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein . Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.


Das hat mir eben keine Ruhe gelassen, ich hasse gefährliches Halbwissen :exc:;)
 
Ja, nee, ist klar....

Jeder Nissan, Renault, und wer noch alles das Piep-Piep beim Auf- und Zusperren des Autos macht, ist illegal auf Deutschlands Straßen unterwegs.

Das glaubst Du doch selber nicht...

Die Autos haben eine allgemeine Betriebserlaubnis und dürfen daher mit allen Funktionen uneingeschränkt benutzt werden.

Beim § 38b der StVZO geht es um Fahrzeug-Alarmsysteme - und die akustische Rückmeldung der Zentralverriegelung ist eindeutig kein Alarmsystem...
 
Hallo,

ja, das mit dem Verbot in Deutschland, davon weiß ich jetzt auch nichts. Aber, um die Sache aufzuklären: bin momentan in der Schweiz ansässig. Das Update ist von einer schweizer Werkstatt aufgespielt worden - daher eventuell der "leichtfertige Umgang mit den Signaltönen". Hier ist es wahrscheinlich dann erlaubt, sonst hätte die Nissan Werkstatt eine andere Software eingespielt.

Danke aber für alle Antworten. Das ist zumindest mal gut zu wissen: daß es nicht abgestellt werden kann. Auch recht - dann ist eben nix zu machen dran.

Gruß,

Woelund
 
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