Zertifikat oder EZ für Wartung entscheiden??

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ist hierfür die richtige Rubrik und ich habe nichts überlesen (sonst bitte verschieben!).

Mein QQ+2 hat(te) jetzt den 1. Geburtstag und muss zu jener ersten Jahreswartung.

Ich wurde von irgeneinem Händler für MAI angeschrieben und es hieß ich hätten den ganzen Mai Zeit.

Allerdings komme ich erst jetzt (nächste Woche, aber noch diesen Mai) zu einem Date mit einem Nissan-Händer.
Aber ein anderer Händler, da preislich schon unterschiedlich.

Weswegen ich mir jedoch Sorgen mache ist, das Datum meiner Erstzulassung ist zwar der 14.05.2012 (und nur das habe ich mir gemerkt!), im Garantie-Zertifikat (aus Dänemark) steht aber etwas vom 27.04.2012!!

Auf meine Nachfrage sagte mir die Werkstatt, man hätte immer +/- 14 Tage.
Aber auch da komme ich ja drüber! :shok:

Was mache ich denn jetzt, oder was gilt? Ist jetzt meine (Mobilitäts-)Garantie dahin?? Dann kann ich ja sofort in eine freie Werkstatt... :icon_neutral:
 
Guten Morgen. Von den Garantiebedingungen her gibt es klare Regeln. 30TKM oder 12 Monate. Also bist du im Mai dran. Ob 1.5. oder 31.5. ist völlig egal. Garantie übernimmt immer der Hersteller und dies ist eine freiwillige Leistung. Andererseits besteht gesetzliche Sachmängelhaftung bei Neuware für 24 Monate. Hier ist dein verkaufendes Autohaus oder Dealer verantwortlich.
Alles andere besprichst du mit dem AH, wo der Wartungsdienst gemacht wird. Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein AH dir hier Schwierigkeiten macht. Es kommt auch bei uns oft vor, dass Kunden den WD überziehen. Ich habe noch nie gehört, dass auch bei 2 Monaten Überziehung dem Kunden Probleme entstanden. Zumindest nicht nach dem 1. Jahr. Einen Termin solltest du nie vergessen! Und zwar den letzten WD nach 3 Jahren.
Der Pannendienst leidet ebenfalls nicht darunter. Dein Händler muss dies nur im Zuge der Inspektion melden. Dieser verlängert sich dann jeweils um ein Jahr. Allerdings funktioniert es nur bei einem Nissan Partner. Nicht in freien Werkstätten.
Auch deine Garantie leidet nicht, sofern du den WD in einer freien Werkstatt machen lässt. Solange die Vorgaben vom Hersteller eingehalten werden, gibt es keine Probleme. Zumindest nicht aus rechtlicher Sicht.
 
Hast du nur 1 Jahr Garantie?

Die Herstellergarantie beträgt eigentlich (bei Nissan) 3 Jahre.

Garantiezeit beginnt i.d.R. immer mit dem Tag der Erstzulassung.
(kann ja nicht angehen das die Garantie am Produktionstag beginnt, denn da hast du als Käufer nichts von)
 
@Günter, nicht unbedingt bei EU. Hier entscheidet der Garantiestart, nicht die EZ. Das kann auch in DK Unterschiede geben. Besonders große Unterschiede sind dort aber selten. Hier sollte man bei östlichen Ländern eher aufpassen
 
Und wer kann mir genaue Auskunft geben ob bei meinem DK-Modell nun das Produktionsdatum oder die EZ entscheidet wann die Garantiezeit beginnt?

Händler? Nissan?
 
Guten Morgen nochmal zusammen,

@seventh:
Ja, sollte die EZ hier maßgeblich sein, habe ich ja noch Glück. :)
Wie gesagt, plötzlich kam das Zertifikat ins Gespräch und damit ein früheres Datum. Welches aber wohl nicht das Produktionsdatum, sondern eher eine Art Tageszulassung mit Bestätigung der EU-Norm oder so sein?!

@Günter-16V
Nein, die Garantie beträgt natürlich, wenn ich alles einhalte ;) 3 Jahre.
Aber ob die Zeiten ab EZ oder Bestätigung (oder Tages-ZL) in DK gelten, war unklar...

THX
 
@Günter, es geht nicht umd das Produktionsdatum. Der Garantiestart kann aber abweichen. Hier gibt es ein Feld im Serviceheft. Wenn du es genau wissen willst, frage deinen Händler. Der sieht im Nissan System alles, sofern er deine VIN eingibt.

@sli2k. Mach dir keinen Kopp. Nur mach den WD. Alles wird gut:cheesy:
 
Mir ist gerade beim Aufräumen die "vorläufige Garantiebescheinigung" in die Hände gefallen. Mein QQ lief ja vorher als Mietwagen. Da wurde der Garantiebeginn "vorläufig" auf dem 23.07.2011 festgesetzt.

Als ich ihn dann übernommen habe, wurde eine neue Garantiebescheinigung in das Kundendienstscheckheft geklebt und der Garantiebeginn ist der 15.09.2011...
 
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