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Alt 29.05.2010, 09:08   #1
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Problem mit Finanzierung und RSV

Hallo,

ich bitte mal um eine Meinung zu folgendem Problem:

Ich habe meinen Qashqai finanziert und eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Nächste Woche kann ich ihn abholen. Während der Wartezeit habe ich mich aber entschlossen, die RSV fristgerecht zu widerrufen, was mir auch bestätigt wurde von der Nissan Bank. Nun sagt der Händler, da ich die Versicherung widerrufen habe, müsste der Zinssatz nach oben angepasst werde. Worauf ich sage, nein, denn ich habe einen Vertrag in dem steht, dass der Widerruf der RSV keinen Einfluss auf den Finanzierungsvertrag hat, so ist es auch gesetzlich geregelt.
Der Händler sagt, dass die immer erst ne Anfrage stellen und den Vertrag bei der Bank erst bei Lieferung einreichen. Was ja aber nicht mein Problem sein kann.

Klar weiß ich, dass die Provisionen aus den teuren und unnützen Restschuldversicherungen bei der Kalkulation des Zinssatzes berücksichtigt werden, aber meine Konditionen jetzt einseitig anpassen zu wollen, halte ich für eine Aushebelung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
Die RSV kostet immerhin einiges monatlich und die will ich nicht zahlen wenns nicht sein muss.

Bitte keine Diskussion um den Sinn oder Unsinn einer RSV, es geht mir lediglich um die rechtliche Konstruktion und mein Verhalten. Ich bin kurz davor zu sagen, dass die den Wagen auch gerne behalten können, denn Finazierung und Kaufvertrag sind ein verbundenes Geschäft.

Danke
John.Robie ist offline   Mit Zitat antworten
   
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Alt 29.05.2010, 09:56   #2
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Zitat:
Zitat von John.Robie Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bitte mal um eine Meinung zu folgendem Problem:

Nun sagt der Händler, da ich die Versicherung widerrufen habe, müsste der Zinssatz nach oben angepasst werde. Worauf ich sage, nein, denn ich habe einen Vertrag in dem steht, dass der Widerruf der RSV keinen Einfluss auf den Finanzierungsvertrag hat, so ist es auch gesetzlich geregelt.
Ob du eine RSV abschließt oder nicht ist selbstverständlich deine Sache.
Wie du geschrieben hast, kannst du die RSV innerhalb der Frist kündigen.
Die Bank muss das Geschäft dann ohne RSV abrechnen. Der Händler darf dir hier keinen anderen Zins berechnen. (Verbraucherschutz)
Lass dich also nicht verrückt machen und bestehe auf dein Recht!

Meine private Meinung! RSV ist nicht unwichtig zumal auch bei Krankheit ab der 6. Woche deine Raten bezahlt werden. Sollte dein Kredit recht hoch sein ist die RSV sicherlich zu empfehlen. Hast du allerdings genügend Kohle in der Hinterhand, dann versteh ich deine Zweifel.
Gruß andklaus
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seventh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2010, 15:54   #3
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Ich kann dazu nur sagen, dass ich bei einem Händler war, der mir erzählen wollte, dass es die 2,99% nur in Verbindung mit der RSV gibt.

Naja, ich hab dann bei nem anderen gekauft, der sich nicht so doof angestellt hat.

Hatte erst die Vermutung, dass der Händler bei Abschluss einer RSV ne Provision kriegt. Scheint aber nicht so zu sein.
alpha75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2010, 10:09   #4
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Zitat:
Zitat von alpha75 Beitrag anzeigen
Ich kann dazu nur sagen, dass ich bei einem Händler war, der mir erzählen wollte, dass es die 2,99% nur in Verbindung mit der RSV gibt.
Also Das stimmt ja nunmal nicht, wie du ja auch selber gemerkt hast (ein anderer Händler hat es ja dann auch ohne bei dir gemacht).
Ich habe auch die Finanzierung zu 2,99% ohne die RSV bei meinem Händler bekommen. War überhaupt kein Problem.
Auch war die komplette Preisverhandlung abgeschossen und erst dann wurde überhaupt über die Finanzierung gesprochen.

Scheint also Händler zu geben, die hier versuchen, einem etwas aufzuschwatzen, was man nicht haben möchte.
Der Versuch, es mit zu verkaufen ist sicherlich legitim - die Argumentation aber, dass es ohne RSV nicht für den Zinssatz von der Nissan-Bank finanziert wird, ist freundlich ausgedrückt "unseriös".
Es wäre zu überlegen, ob man Nissan nicht über so ein Geschäftsgebahren informieren sollte, damit der Händler von denen mal eine "freundliche Belehrung" bekommt.

Gruß,
Martin
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demattin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2010, 11:40   #5
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Hallo
Es kann sein das die Nissan-Bank bei nicht ausreichender Sicherheiten, auf einen Abschluß mit RSV besteht!!!
Wobei einige andere Banken nicht darauf bestehen, aber dafür einen höheren Prozentsatz haben. (Auch ein anderes Angebot bei der Nissanbank).
ullimarcel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2010, 12:29   #6
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Zitat:
Zitat von ullimarcel Beitrag anzeigen
... das die Nissan-Bank bei nicht ausreichender Sicherheiten, auf einen Abschluß mit RSV besteht!!!
Der Qashqai ist doch Sicherheit genug.

Aber es wäre möglich, dass bei nahezu Vollfinanzierung mit sehr geringer Anzahlung und schlechter Bonität die Bank irgendwelche Auflagen macht.

Aber das kann der Händler nicht wissen, weil das erst nach Antrag der Finanzierung von der Nissan-Bank geprüft und gewertet wird.

Also die pauschale Kopplung der RSV an die 2,99%-Finanzierung ist auf jeden Fall nicht erforderlich.
Und auch eine Nahezu-Vollfinanzierung mit extrem niedriger Anzahlung und geringer Restrate über lange Laufzeit ist ohne RSV kein Problem.
Ich habe da einige Modelle von meinem durchrechnen lassen.
Die RSV war dabei immer raus, weil ich die definitiv nicht brauche.

Gruß,
Martin
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demattin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2010, 16:37   #7
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Zitat:
Zitat von ullimarcel Beitrag anzeigen
Hallo
Es kann sein das die Nissan-Bank bei nicht ausreichender Sicherheiten, auf einen Abschluß mit RSV besteht!!!
Wobei einige andere Banken nicht darauf bestehen, aber dafür einen höheren Prozentsatz haben. (Auch ein anderes Angebot bei der Nissanbank).

Nicht nur Nissan Bank
Es ist in der Tatsache so, dass bei schlechter Bonität, der Kunde die Finanzierung nur mit RSV bekommt. Allerdings ist das dann Vertragsbestandteil und jeder hat genügend Zeit sich alles nochmals zu überlegen oder eine andere Bank zu suchen. Es kommt übrigens recht häufig vor, dass Sonderfinanzierungen abgelehnt werden. Andere Banken bestätigen dann sofort. Ausschlaggebend ist das jeweilige Schufa-Ranking oder bankinterne Vorgaben.
Gruß andklaus
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seventh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2010, 20:04   #8
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Hallo Leute!

Das ist ein sehr interessantes Thema. Bei ist nun Folgendes vorhanden:

Ich habe auch eine Finanzierung mit RSV gewählt. Diese werde ich aber nächste Woche fristgerecht kündigen, weil ich diese Schwachsinns-Versicherung nicht bezahlen will.

Jetzt kommt's:

Die Fananzierung ohne der RSV war zum Zinssatz 2,99% (244 Euro mtl.). Dann hat mir der die RSV "angeschwatzt" (ich habe es zugelassen, weil ich die Kündigungsfrist bereits kenne , aber dadurch das Rating bei der Bank steigt) und dann sagte er, dass ich nur 5 Euro mehr bezahle, ABER DAFÜR DER ZINSSATZ NUR 1,99% BETRÄGT.

Das kuriose: es steht nun tatsächlich so im Vertrag drin. Ich frage mich nur, wo mein "Mehrgewinn" bleibt, weil ich jetzt ja nur 1,99% Zinsen zahle...

Ich bin gespannt, wie auf meine baldige Kündigung reagiert wird......

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt??

GRUß...
...der PaulKey
PaulKey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2010, 20:51   #9
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Was genau steht im Vertrag? Das der gute Zinssatz an der RSV gebunden ist?
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Luecki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2010, 22:04   #10
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also zum Thema RSV mal was persönliches:

ich halte davon nicht viel. Klar ist man abgesichert, aber wenn ich meinen Job verlier oder das Auto anderweitig nicht bezahlen kann, dann muss ich es eben verkaufen. Und damit sollte die Restschuld immer gedeckt sein!!

Von daher kann man sich dieses Geld wirklich sparen.
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MagicSven ist offline   Mit Zitat antworten
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finanzierung, restschuldversicherung, rsv

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