Hallo,
ich bitte mal um eine Meinung zu folgendem Problem:
Ich habe meinen QQ finanziert und eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Nächste Woche kann ich ihn abholen. Während der Wartezeit habe ich mich aber entschlossen, die RSV fristgerecht zu widerrufen, was mir auch bestätigt wurde von der Nissan Bank. Nun sagt der Händler, da ich die Versicherung widerrufen habe, müsste der Zinssatz nach oben angepasst werde. Worauf ich sage, nein, denn ich habe einen Vertrag in dem steht, dass der Widerruf der RSV keinen Einfluss auf den Finanzierungsvertrag hat, so ist es auch gesetzlich geregelt.
Der Händler sagt, dass die immer erst ne Anfrage stellen und den Vertrag bei der Bank erst bei Lieferung einreichen. Was ja aber nicht mein Problem sein kann.
Klar weiß ich, dass die Provisionen aus den teuren und unnützen Restschuldversicherungen bei der Kalkulation des Zinssatzes berücksichtigt werden, aber meine Konditionen jetzt einseitig anpassen zu wollen, halte ich für eine Aushebelung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
Die RSV kostet immerhin einiges monatlich und die will ich nicht zahlen wenns nicht sein muss.
Bitte keine Diskussion um den Sinn oder Unsinn einer RSV, es geht mir lediglich um die rechtliche Konstruktion und mein Verhalten. Ich bin kurz davor zu sagen, dass die den Wagen auch gerne behalten können, denn Finazierung und Kaufvertrag sind ein verbundenes Geschäft.
Danke
ich bitte mal um eine Meinung zu folgendem Problem:
Ich habe meinen QQ finanziert und eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Nächste Woche kann ich ihn abholen. Während der Wartezeit habe ich mich aber entschlossen, die RSV fristgerecht zu widerrufen, was mir auch bestätigt wurde von der Nissan Bank. Nun sagt der Händler, da ich die Versicherung widerrufen habe, müsste der Zinssatz nach oben angepasst werde. Worauf ich sage, nein, denn ich habe einen Vertrag in dem steht, dass der Widerruf der RSV keinen Einfluss auf den Finanzierungsvertrag hat, so ist es auch gesetzlich geregelt.
Der Händler sagt, dass die immer erst ne Anfrage stellen und den Vertrag bei der Bank erst bei Lieferung einreichen. Was ja aber nicht mein Problem sein kann.
Klar weiß ich, dass die Provisionen aus den teuren und unnützen Restschuldversicherungen bei der Kalkulation des Zinssatzes berücksichtigt werden, aber meine Konditionen jetzt einseitig anpassen zu wollen, halte ich für eine Aushebelung des gesetzlichen Widerrufsrechts.
Die RSV kostet immerhin einiges monatlich und die will ich nicht zahlen wenns nicht sein muss.
Bitte keine Diskussion um den Sinn oder Unsinn einer RSV, es geht mir lediglich um die rechtliche Konstruktion und mein Verhalten. Ich bin kurz davor zu sagen, dass die den Wagen auch gerne behalten können, denn Finazierung und Kaufvertrag sind ein verbundenes Geschäft.
Danke