Kurz und knapp: Garantie heißt, wenn kaputt, dann neu. Ich würde mich da auf keine Diskussionen einlassen.
Bei meiner Werkstatt lief das anders, wenn die was entdeckt haben, hieß es: "Sollen wir das auf Garantie reparieren?"
Ja, so war auch mein erster Gedanke. Mal schauen welchen von den beiden ich da in Anspruch nehme, denke es wird direkt Nissan sein (noch 6-Monate Werksgarantie).
Wo ist der Schaden und was meine ich überhaupt? Hierzu habe ich mal ein Bild eingefügt und die Stelle
rot markiert.
Wenn mir das mein Händler sagt dann lache ich den aus. Diese Standard Klips gibt es sehr wohl einzeln zu kaufen.
Der Annahme bin ich ja auch, Nissan verneinte es aber.
Und wenn nicht dann fahre ich zum Schrottplatz um die Ecke und hol mir die. Die Montage erledige ich dann selber. Pf.
Den einzigen Schrottplatz hier in der näheren Umgebung, entschuldige das kannst du nicht wissen, die haben nicht nur Schrott auf den Hof, das Personal dort ist dem gleich. Ein drittes Mal hole ich mir von den †☠☪♠☢☮☁ nicht noch einmal einen dumme Antwort. Und es war nicht ich der mit Nissan telefonierte. Der Inhaber meiner (nicht kleinen) freien Werkstatt (ich bin da seit mehr als 10 Jahren Stammkunde) rief in meinem Beisein bei Nissan an. Er beschrieb Nissan den Mangel und benannte explizit "da muss es doch auch einzelne Clips geben". Nissan hier (mein gegenüber drehte mit den Augen): "
Nein, dafür gibt es keine Clips".
Wenn der Mangel beim Kauf schon vorhanden war, wie steht denn der Verkäufer dazu?
Den müssen wir die kommende Woche noch kontaktieren. Der Betrieb wo ich den Wagen kaufte und mein Wohnort liegen rund 100 KM auseinander. Die Garantievereinbarung, die Arbeiten, können aber in einer Werkstatt meiner Wahl ausgeführt werden. Hierzu muss meine Werkstatt nur zuvor den Betrieb, dort wo ich den Wagen gekauft habe, telefonisch informieren und den den Mangel aufgeben. In der Gebrauchtwagen-Garantie habe ich nichts zu Mängeln an der Karosserie oder der Verkleidung gefunden. Hauptsächlich beschränkt diese sich auf Motor - Getriebe und Elektrik usw.. Alle weiteren Mängel die nicht explizit unter § 2.1 aufgeführt wurden (sind) unterliegen nicht der Gebrauchtwagen-Garantie. Ich merke hier gerade beim schreiben, ich denke ich muss mich an Nissan direkt wenden.
Bei Garantie muss der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden gewesen sein. Du verwechselst das wohl mit Gewährleistung. Da wird in den ersten 6 Monaten vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. In den Monaten 7 bis 24 musst Du beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Wie gesagt, Garantie: kaputt, gibt neu.
Das sollte mir gelingen. Der Wagen ist unfallfrei und war zuvor in Spanien bei der Allianz kurz im Leasing. Alleine Anhand der Laufleistung ist zu sehen, der Wagen wurde kaum bewegt. Laut der Ziele die im Navi noch zu sehen waren, wurde er überwiegend auf Langstrecken genutzt. Wir haben echt gedacht, wir sitzen in einem neuen Fahrzeug. Der Wagen weist keinerlei Gebrauchsspuren auf... bis auf eine leichte Falte im Leder des Fahrersitzes.
Mal abwarten was die kommende Woche bringt. Ich kann mir auch nicht vorstellen das es hier keine Clips einzeln zu kaufen gibt. Mal schauen was mein Betrieb zu den von mir gefundenen Clips sagt. Vielleicht lässt sich das unschöne Problem ja für um die 6€ beseitigen.