Around View umbauen

Hallo,
ich habe mir einen QASHQAI+2 I-Way 1.6dCI 6MT mit Nissan Connect inkl. Around View (4 Kammeras) bestellt. (liefertermin 03.2012)
Jetzt meine Frage:
Man kann hier mit einem Taster in der Konsole das Bild der 4 Kammeras im Monitor gleichzeitig anzeigen lassen.

Ich möcht dieses Signal d.h. die 4 Kammeras auch noch mit einem Loop-Aufzeichnungsgerät (Type und Marke noch unbekannt) aufzeichnen.
Auch ohne Tasterbetätigung.
D.h. das Loop-Aufzeichnungsgerät soll die letzten z.B. 60min immer aufzeichnen.

Welches Signal kommt bei diesem Typ aus den Kammeras?
Wie könnte man das Signal verarbeiten?
Hat schon einer Erfahrung damit?

Gruß Edgar
 
Warum willst Du denn das Bild aufzeichnen?
Willste das etwa noch live sehen wenn Dir einer reinmöllert:quest::shok:
 
Ich möchte mit dem Aufzeichnungsgerät meine Fahrt aufzeichnen.
Und dieses bei einem z.B. Unfall als Beweis haben.

Wenn ich die Schnittstelle habe lässt sich auch vieleicht noch mehr damit machen.
 
Hast du mal in der AVM-Präsentation nachgeschaut, wie weit die Kamerawinkel das Geschehen aufzeichnen? Bevor du da etwas sehen kannst, hat es schon gekracht. Oder meinst du die Parkplatzrempler. Frage ist auch, ob das Aufgezeichnete im Verfahrensfall als Beweis zulässig ist...

Da es beim jetzigen Connect auch keinen Videoausgang gibt, wird sich das wohl beim neuen Connect kaum ändern. Bevor die Frage aufkommt: das Connect muss, was die AVM-Anschlüsse betrifft, neu konzipiert sein.

Ansonsten frage doch in drei bis vier Wochen noch mal nach, bis mehrere User ihre neuen QQs mit AVM haben.
 
Wieso? Es fahren in D tausende Motorradfahrer rum die mit speziellen digitalen Kameras die Fahrt aufzeichnen. Machen die sich alle schuldig? :shok:
Eigentlich ja.
Private Videoüberwachung nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt.

Private Videoüberwachung ist seit dem 1. Januar 2010 durch den Abschnitt Videoüberwachung (9a.) des Datenschutzgesetzes (DSG) geregelt. Die Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn diese einen zulässigen Zweck erfüllt (Schutz eines Objekts/einer Person oder rechtliche Sorgfaltspflichten), wenn außerdem die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Dritten geringer sind als das Interesse des Betreibers (z.B. ein Angriff sehr wahrscheinlich ist oder bereits stattgefunden hat) und wenn die Videoüberwachung tauglich, das gelindeste Mittel und verhältnismäßig ist.

Ist eine Videoüberwachung nach diesen Gesichtspunkten zulässig, muss sie beim Datenverarbeitungsregister (DVR) gemeldet werden. Daneben entstehen noch andere Pflichten für den Betreiber der Anlage (z.B. Kennzeichnungspflicht, Protokollierungspflicht, Datensicherheitsmaßnahmen, Löschungspflicht nach 72 Stunden und die Pflicht zur Auskunft gegenüber Betroffenen).

Bei Aufnahmen in der Öffentlichkeit können jederzeit auch einzelne Personen in das Blickfeld der Kamera kommen, so dass ihre Rechte
verletzt sein können.
 
Ich denke hier ist zwischen "Überwachung" und einer Aufzeichnung, wie z.B. einer Motorradfahrt zu unterscheiden.
Wenn ich mit einer Kamera auf dem Motorrad meine Fahrt aufzeichne, dann geschieht dies nicht aus Gründen einer Überwachung, sondern weil ich meine Fahrweise, die Strecke und die Landschaft aufnehmen möchte.
Etwas anderes wäre es, wenn ich eine Kamera an meinem Bike installiere um das Bike im Gesammten zu überwachen, damit es keiner klaut.
 
Danke für die Antworten.
Vieleicht gibt es ja bald einige die noch einen Tipp haben.
Warten wir mal.:)

Noch ein Tipp von mir.
In meiner Anfrage gibt es z.Z. erst zwei Antworten zu meinem Thema.
Die anderen sind zwar informativ aber machen das Forum unnötig voll und unübersichtlich.:wink:
 
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