Around View umbauen

Man definiere den Begriff "Überwachung".
Also ist es in D NICHT verboten Aufzeichnungen seiner Fahrt zu machen!
Das mache ich sogar am Rennrad mit einer Minicam!
Im übrigen wäre so ein Gerät ein Wunsch von mir, als Loop vorne und hinten eine Aufzeichnung zu haben, mir reichen dafür 5 Minuten.
 
Wenn ich mit einer Kamera auf dem Motorrad meine Fahrt aufzeichne, dann geschieht dies nicht aus Gründen einer Überwachung, sondern weil ich meine Fahrweise, die Strecke und die Landschaft aufnehmen möchte.
Etwas anderes wäre es, wenn ich eine Kamera an meinem Bike installiere um das Bike im Gesammten zu überwachen, damit es keiner klaut.

Es ist egal aus welchen Gründen man filmt. Es geht um Rechte von anderen.
Bei Aufnahmen in der Öffentlichkeit können jederzeit auch einzelne Personen in das Blickfeld der Kamera kommen, so dass ihre Rechte verletzt sein können.
 

Off-Topic:
Bei Aufnahmen in der Öffentlichkeit können jederzeit auch einzelne Personen in das Blickfeld der Kamera kommen, so dass ihre Rechte verletzt sein können.
Aus § 4(2) 2b des BDSG geht hervor, dass die Zulässigkeit der Datenerhebung ohne die Mitwirkung des Betroffenen erlaubt sind, wenn es eien unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen überwiegen.
Die Maßnahmen aus §6 Rechte des Betroffenen, sind ja weiterhin möglich.
Liesst man sich das Datenschutzgesetz durch, so zielt das Gesetz deutlich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ab, welche es ermöglicht Personen eindeutig zu identifizieren und damit Auswertungen zu ermöglichen.
Im BDSG geht man von einer Überwachung (=> zielgerichtete Beobachtung und Informationserhebung von Objekten, Personen oder Gegenständen) und Beobachtung (=> zielgerichtete, aufmerksame Wahrnehmung von Objekten oder Vorgängen) aus.
Die Aufnahmen mit einer Kamera am Motorrad sehe ich keiner der beiden Kategorien, da man grundsätzlich keine Beobachtung und keine Überwachung damit durchführt.
Ich würde die Aufnahmen gar nicht, und wenn, dann nur mit Unkenntlichmachung von Nummernschildern und evtl. erkennbaren Personen, anderen Verfügbar machen (z.B. youtube)
Damit dürfte man, m.E. auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.
Inwieweit man sich mit einer Kameramontage wegen Fahrzeugveränderungen im Sinne der StVO anlegt, kann ich nicht sagen (und dauert mir auch zu lange um das herauszusuchen ;) )

Da bei Kameras, welche extra zur Montage an Fahrrädern und Motorrädern beworben werden, kein Hinweis angebracht ist, dass man bei Verwendung hiermit gegen Datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, müsste man ja sogar zur Mithilfe zum Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen ausgehen. Will damit sagen, dass man mit Sicherheit auch schon dort von gesetzgebender Seite angesetzt hätte und Verkäufern aufgelegt hätte die Kunden entsprechend zu Informieren, so wie es bei nicht zulässigen Anbauteilen für Kfz oder bei nichtzulässigen Optiken für Waffen notwendig ist.

Habe aber auch noch keine Urteile gesehen, aus denen hervorgeht, dass die Aufnahme aus privaten Gründen verboten wäre. Eine Veröffentlichung, auf denen man andere Personen erkennen kann, ist aber ja auch was anderes.

Natürlich ist das oben von mir Geschriebene nur meine laienhafte Darstellung udn persönliche Meinung und stellt natürlich auch keine Rechtsberatung dar.
 
Das kann doch jetzt nicht wahr sein.
Muß das Thema mit solchen Vermutungen gefüllt werden, so das meine Frage in den Hintergrund tritt.
Ich hatte eine Frage zur Technik und nicht zur Rechtslage.
Was ich Privat mache soll doch mir überlassen bleiben.
 
Bevor die Frage aufkommt: das Connect muss, was die AVM-Anschlüsse betrifft, neu konzipiert sein.
Warum kann das Connect nicht unverändert sein?
Der Modusschalter ist unter dem Connect zu erkennen, da könnte auch der Rechner sitzen, der die Cam-Bilder zusammenbaut und als ein Video ans Connect weitereicht.
Das System an sich ist nichts Neues und wurde von Nissan bereits 2007 vorgestellt:
Nissan releases details about "Around View Monitor"
Schön, daß es die Komponenten nun in die Großserie geschafft haben.
 
Der Modusschalter ist unter dem Connect zu erkennen, da könnte auch der Rechner sitzen, der die Cam-Bilder zusammenbaut und als ein Video ans Connect weitereicht.
Das könnte sein, hab nicht daran gedacht.:sry:

Der von dir verlinkte Beitrag hat aber dennoch nichts direkt mit dem Connect zu tun, sieht eher nach einem Zusatz zum alten Navigationssystem aus. Das Connect ist erst seit Anfang 2009 auf dem Markt.
 
Schon klar, aber zum Threadtitel passt es:)
Den Link habe ich auch reingesetzt, weil es damit so aussieht, daß AVM eine autarke Einheit ist und somit in viele Nissan und Infinity mit verschiedenen Displays/Navis eingebaut werden kann. Damit wird es vielleicht auch einfacher für den Fragesteller, den Ausgang bzw Eingang zum Connect anzuzapfen.
Die Entwicklung dieses Moduls war bestimmt eine schöne Aufgabe für einen Werkstudenten, mit etwas Mathematik zum Entzerren der Weitwinkeloptiken:smile:
 
Aber arbeitet das System nicht nur, wenn der Rückwärtsgang eingelegt ist?
Bin da nicht wirklich drin in der Technik, weshalb ich das ganze hier gespannt verfolge.
Und wenn ich da an den Kabeln spiele, so das das System eventuell immer Aufnahmen macht, hätte man dann nicht ständig das Bild auf dem Display?
 
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