Meines Erachtens nach steht der Verwendung von Autocams im öffentlichen Strassenverkehr nichts im Wege, solang Bestimmungen des § 6b BDSG ( § 6b BDSG Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen - dejure.org ) eingehalten werden. Es ist nur bedenklich ob man tatsächlich alles - evtl. auch eigene Verkehrsverstöße - aufzeichnen möchte, da man von der Annahme ausgehen kann, dass die Cam als Beweismaterial beschlagnahmt werden kann.
Naja, dann würde ich eben das Material über die etwaigen Verkehrsverstöße vorher löschen, sie werden dir wohl kaum sofort die Kamera entreißen.
An sich halte ich so eine Dashcam auch wirklich für eine gute Idee, für mich kommt sie allerdings nur in Frage wenn sie unauffällig und nicht störend im Cockpit untergebracht werden kann.