So, nach Erinnerung hat jetzt auch der ADAC mal geantwortet:
... wir bitten Sie die verspätete Antwort zu entschuldigen.
...
Sie fragen an, ob es ein (technischer) Mangel darstellt, wenn bei einem abgestellten Fahrzeug nach einer Standzeit von ein bis zwei Stunden kein Unterdruck mehr im System vorhanden ist?
Da die Haltezeit des Unterdrucks (mechanischer BKV) oder Hydraulikdrucks (hydraul. BKV) nicht zeitlich festgeschrieben ist, liegt bei einem Druckabfall im ruhenden Zustand nach mehreren Stunden kein techn. Mangel vor. Die Funktionsfähigkeit wird anhand der Anzahl der Bremsungen nach Abstellen des Motors mit Bremskraftunterstützung definiert. Dabei sollte die reduzierte Pedalkraft in einem Zyklus von 8 - 12 Bremspedalbetätigungen noch erhalten bleiben. Bei mechan. Bremskraftverstärker(BKV)sollte das Bremspedal als Funktionstest, beim Startvorgang und gleichzeitigem Betätigen einige Zentimeter nachgeben.
Da die Haltewirkung der Feststellbremse beim Parkvorgang vorausgesetzt wird, ist auch eine Dauerunterdruckspeicherung nicht zwingend erforderlich.
Wie gesagt, nur nach Startvorgang muß dieser wieder unmittelbar verfügbar sein.
Also zusammengefasst: da es keine gesetzlichen Regelungen dazu gibt, kann jeder Hersteller selber "entscheiden" wie dicht sein Unterdrucksystem hält...