Ladungssicherung

hallo Udo2009 , in den Kofferraum schauen lassen brauchst du auch nicht , aber wenn der Amtsschimmel dies will und du nicht wird eben kurzerhand das Fahrzeug stillgelegt , heist im Klartext Kennzeichen werden kurzerhand Entstempelt weil sonst gefahr in Verzug wäre , hier spielt es auch keine Rolle ob du Privatperson bist oder Gewerblich tätig . Was hier eine große Rolle spielt ob deine Ladung entsprechend so gesichert wurde das davon keine Gefährdung dritter ausgehen kann . Hab ich leider auch erst lernen müssen was privat angeht aber wenn du diesbezüglich erst mal Lehrgeld bezahlen musst begreifst auch du das hier .

Grüße
 
Ok, vielleicht sollten wir erstmal definieren, was als Ladung gilt... es kann ja nicht angehen, dass das Einkaufen von zwei Kisten Mineralwasser zur großen Aktion verkommt, weil ich erst eine halbe Stunde lang die beiden Kisten kreuz und quer verzurren muss. Paragraphen bitte!
 
So hier mal ein kleiner Auszug aus dem § Tschungel oder wie man es nennen möchte :
1. Rechtliche Grundlagen

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Bin ich als Fahrer auch für die Ladungssicherung verantwortlich?

Antwort: Ja, der Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Fahrzeug vor der Übernahme durch den Absender oder durch den Zoll verplombt wurde.


Darf die Polizei mir verbieten weiterzufahren, wenn ich eine Ladung nicht genügend gesichert habe?

Antwort: Ja, die Polizei darf die Weiterfahrt untersagen, wenn von der mangelhaft gesicherten Ladung eine Gefahr ausgeht.


Muss ich ein Bußgeld bezahlen, wenn ich eine Ladung nicht genügend gesichert habe?

Antwort: Laut Bußgeldkatalog ist je nach Sachverhalt ein Bußgeld in Höhe von 35 oder von 50 € vorgesehen. Ob ein Bußgeld bezahlt werden muss und wie hoch es festgesetzt wird, hängt letztendlich von der Entscheidung des Richters ab.

Mehr davon gibts unter www.ladungssicherung.de und ist für Jedermann/Frau einsehbar und kostenlos .

@Udo2009
Selbst 1 Kiste Wasser zählt als Ladung und muss ausreichend gesichert werden so verlangt es nun mal das Gesetz .

Grüße
 
Nicht ganz , meine Frau ist unbeabsichtig in eine allgemeine Fehrkehrskontrolle geraten wo sämtliche Fahrzeuge kontrolliert wurden auch wie im Kofferraum und sonst die Gegenstände gesichert wurden und ich hab im QQ zwei Körbe mit Teilen und neh Kunststoffwerkzeugkiste sauber gegen die Rücklehne gestellt das diese nicht verrutschen konnten , jedoch als der Beamte dies sah meinte dieser : So geht das aber nicht , müsse ausreichend gesichert/verzurrt werden oder ausladen :shok::(. Meine Frau blieb dann stehen und rief mich an was sieh da machen kann und ich sagte ihr in einem Korb gibt es 2stk. Gurte und diese solle sie nehmen und sich helfen lassen diese anzubringen usw., zum Schluß noch gabs freundlicherweise wie üblich noch ein Ticket mit 35.-€ und er meinte noch , da sieh einsichtig wäre und nachgesichert habe würde er auf den höheren Strafsatz verzichten . So kanns dann auch gehen mit Ladungssicherung im privaten PKW , schneller als man Denkt . Hatte dann mal Zuhause kurz richtig Stress mit meinem Chef :stress:, nah alles wieder gut . So das nun zum Thema " Ladungssicherung " von mir .
 
Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters
Verantwortlichkeit des Absenders und des Frachtführers
Verantwortlichkeit des Verladers
Mögliche Rechtsfolgen für den Fahrer, den Verlader und denFahrzeughalter

Aus diesen Stichpunkten kann man doch sehen, dass TÜV NORD Gruppe - Ladungssicherheit nur für gewerbliche Transporte gültig ist. Und die §§ 22 und 23 StVO gelten grundsätzlich auch nur für gewerbliche Transporte - oder wo ist der Transport von zwei Kisten Wasser "ein Zug"? - Wenn etwas hinten herausragt aus dem Kofferraum, ist das kenntlich zu machen. Das haben wir schon in der Fahrschule gelernt und das ist auch ok so. Aber es ist eine Perversion dieser Paragraphen, die auf jeden Koffer oder jede Kiste im Kofferraum eines Privatwagens anwenden zu wollen.
Ich lasse es da gern auf einen Prozess ankommen... heutzutage wird es mit der "political Correctness" sowas von übertrieben....
 
Ich für mich werd mich nun von dem Thema zurückziehen , kann ja jeder machen was er für Richtig hält ich für mich habe festgestellt und daraus gelernt das verschiedene § auch privat Fahrer/Halter gelten . Ist halt so.
 
@Turbomaus
Du als Lkw-Fahrer hast da bestimmt andere Erfahrungen und eine andere Meinung...

Aber man sollte sich die §§ 22 und 23 der StVO bezüglich Ladungssicherung mal genau ansehen...
Na ja, gilt nicht für den Qashqai.... ;)

Und das vorstehende ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche - mehr oder weniger - fundierte Meinung. Wenn also das nächste Mal die Rennleitung von Ladungssicherung faselt, sollte man diese Vorschriften parat haben...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo, jetzt laßt mal die Kirche im Dorf.
Das nimmt ja mittlerweile Ausmasse............:shok::(

Sichert Eure "Ladung" so wie Ihr es für richtig haltet,
und das keinem etwas passiert, und GUT !!
 
@Udo2009

lass dich hier nicht in Sicherheit wiegen , wurde schon mehrfach in der Presse behandelt , man siehe nur Urlaubszeit usw. , das ich beruflich Kraftfahrer bin und dies eventuell anders Sehen könnte trifft hier nur bedingt zu da es mich eigentlich kaum Interessiert wie einer seine Sachen privat umherkart . Wollte ja damit auch nichts lostreten in der Hinsicht sondern nur Klarmachen das es einen auch im privaten treffen kann . Wie du es in Zukunft handelst ist mir persönlich wurst nur es gibt hier auch noch andere im Forum und was die § 22 und 23 angehen gelten die auch für den privat fahrenden Kraftfahrer wenn auch teils nur bedingt abhängig von den Fahrzeugmassen wurde mir diesbezüglich auch vor Gericht so erklärt da ja zu meinem Fall einspruch eingelegt hatte und Rechtsbeistand dafür hatte (Kosten usw. trägt hier der Kläger) , ist halt so nicht alles ist hier nur für die LKW´s . Dachte ich bis dato auch oft wurde nun aber dessen was besseren belehrt . Eine gewisse Verantwortung des Fahrzeugführers wird ja von der Straßenverkehrsordnung ausgegangen .
So und nuh ist meinerseits hier Schluss .
 
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