QASHQAI J10: POIs als csv ins Connect importieren ...

Udos Handbuch


Off-Topic:
Wenn Udo schon herausgesucht hat, wo es steht, dann kann er doch problemlos schreiben, was dort steht.
@ seventh ...der Seitenhieb auf die Beamten war nicht nett ;)
die meisten Beamten können auf diese Art schon jemand während der Arbeitszeit ärgern....die brauchen da kein Forum dafür.
 
Im Handbuch ist es aber mit Bildern erklärt - und wie heißt es so schön: Ein Bild sagt mehr aus 1000 Worte...
(und ich war noch nie ein Freund davon, irgendetwas "nachzuplappern" was jeder selber nachlesen kann...) :dknow:
 
Überraschung

Hallo,

ich war mit meinem QQ zum ersten mal im Ausland unterwegs. Ich war in Tschechien, als ich plötzlich und unerwartet vor einer stationären Radaranlage gewarnt wurde. Ich war überrascht, da ich dachte den Radarwarner erst gar nicht zu besitzen :quest: Ich selber habe keinen "Speed-Limit Warner" installiert, er wird wahrscheinlich schon ab Werk so ausgeliefert :quest:

Grüße

Cruiser
 
Wenn ich das richtig mitgekriegt habe, dann hat Nissan in den Ländern, in denen es erlaubt ist, bereits die Daten für Blitzerwarnung auf der SD-Karte installiert.
Für Deutschland wäre das illegal.
 

Off-Topic:
Du bekommst ja plötzlich eine gaaaaaaanz lange Nase :shok:;)
 

Off-Topic:
Ich bin ein anständiger Qashqaifahrer!!!:cheesy:
 
Sicherheitshinweis
Blitzer-POIs auf dem Navi werden eigentlich als Geschwindigkeitswarner bezeichnet und sind somit nicht rechtens.
Was wiederum bedeutet, sollte man (oder Frau ;)) in eine Kontrolle der Rennleitung kommen und man so ein modifiziertes Navi feststellen, wird es meist Sichergestellt ("weggenommen") und der Nutzer hat Probleme.
Achja das Gerät wird dann meist vernichtet.
 
@xlmario
Rechtlich bewegt man sich in einer Grauzone,weil der angesprochene § 23 Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr schwammig formuliert ist:

Der §23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung besagt “Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige [im Sinn einer vorherigen Warnung, Anm.] vorn Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)
Bis heute ist kein Fall in Deutschland bekannt, wo die Polizei einem Autofahrer wegen des Gebrauchs eines Navigationsgeräts mit installiertem und aktivem Blitzerwarner ein Bußgeld und die vier Punkte verhängt hat. Und es ist nicht mal ein Fall bekannt, dass die Polizei ein Navi auf installierte Blitzdatenbanken geprüft hat.
Wenn so etwas passiert, sollte der betroffene Autofahrer sofort dagegen klagen. Das angerufene Gericht wird sich dann damit auseinandersetzen, ob ein Navi mit Radarwarner ein Gerät ist, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen, oder ob es sich dabei nur um eine Nebenfunktion handelt.


(Quelle: Online Navi Magazin)
Muß jeder selber wissen... ich find die B-Warner Ok, genauso wie Blitzer vor Schulen oder Kindergärten..
 
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