Qashqai Kauf :EU Neuwagenkauf und nun zweiter Besitzer ?? Geht das ??

Hallo.Ich habe das eine Frage zum Kauf eines EU Fahrzeugs:
Ich habe einen Qashqai gekauft.
Als EU Neuwagen lt. Rechnung die ich hier habe
Bei der Zulassungsstelle wurde ich nun als 2 Besitzer eingetragen im Fahrzeugbrief weil das Fahrzeug im EU Ausland schon zugelassen war.
Zulassungsdatum war wohl Oktober 2011 lt.neuen KFZ Brief
Meine Zulassung ist natürlich von heute ausgestellt.Mit im Brief schon eingetragenen 1 Vorbesitzer.
Kann mir das jemand deutlich machen wie sich das verhält.
Beim Kauf bzw. Besichtigung waren 10 km auf dem Tacho


Auf dem Kaufvertrag steht eindeutig "EU-Neuwagen"
 
Es gehört zum guten Ton eines Autohauses/Vermittlers, seine Kunden aufzuklären. Das was dir passiert kommt häufig vor. In den meisten Fällen dürfen die verkaufenden Händler im Ausland nur mit einer TZ ins Ausland fakturieren. Andernfalls fließen keine Förderungen des heimischen Importeurs. Somit würden die Preise nicht passen. Dies wiederum steht in allen Angeboten für die interessierten Verkäufer. Ergo hat dich dein Händler nicht aufgeklärt und deine Garantie ist ab EZ im Ausland.
Schau dir bitte deine AGB's an. Gelten die für NW oder GW??? Danach sprich deinen Verkäufer an.

Für Dänemark gelten andere Bedingungen. Das würde hier zu weit führen. Diese Fahrzeuge sind, zumindest was ich erlebe nicht betroffen.
 
Tja , da hat dich wohl einer über´n Tisch.... Tageszulassung !! gibt Rabatt(Tz)
. Ich würde den Händler damit konfrontieren, und um Klärung (€) bitten. Andernfalls einen Rechtsbeistand bemühen...
 
Das ist die Überschrift der AGB's

Neuwagenverkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)​
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen von der
Autohaus XXXXXXXXXXXX​
Stand: 08/2010
 
Dann ist es nicht korrekt und du solltest deinen Händler zur Rede stellen. Hier ist es egal wie günstig du den Wagen erworben hast. Das sind Machenschaften die sich nicht gehören. Darf ich fragen wo der Wagen herkommt? (Ungarn?, ehem. Ostblock)

@mee, bitte lass es oder setz mich auf deine Ignorier Liste. Sonst tuh ich es
 
@willi, wie sich so alles in den vielen Jahren verändert. Ich muss mich korrigieren. Lies mal dieses Urteil. Pflicht des Kfz-Händlers zum Hinweis auf Tageszulassung | AutoKaufRecht

Ein Zitat scheint hier wichtig!
Es ist zwar zutreffend, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 12.01.2005 (NJW 2005, 1422) ausgeführt hat, eine Tageszulassung nehme einem unbenutzten Kfz nicht die Eigenschaft als Neufahrzeug.

Sorry! Werde für mich aber nichts ändern.
 
@ mee,
seventh ist ein Profi und hilft mit seinen vielen Beiträgen uns allen.
Hör bitte auf ihn zu provozieren, dir ist wohl jeglicher Anstand verloren gegangen.
 

Off-Topic:
Danke Kuno aber die Beiträge von dem Typen sind bei mir nun nicht mehr sichtbar. Das tuh;) (tue) ich für mich:)
 
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