Qashqai J11: Serviceaktion Autonomer Bremsassistent

Ah verstehe. Daher habe ich von Nissan extra ein Schreiben bekommen, um diese "Serviceaktion" neben der AHK so schnell wir möglich von meinem :mrgreen: durchführen zu lassen.

Toller Service von Nissan ... :Yo:

@ Homer/T
bist Du mal auf die Idee gekommen, dass zwischen seventh's Beitrag vom 12.12. und heute schon viel Zeit vergangen ist, sich in dieser Zeit auch viel verändert hat und NISSAN sicherlich solche kontraproduktiven "Serviceaktionen" lieber klammheimlich während den regulären Serviceintervallen durchführen lässt, als jeden Betroffenen anzuschreiben, so dass das Thema auch schon in der Fachpresse erschienen ist?
Der "Rückruf" dient einzig und alleine der rechtlichen Absicherung des Herstellers im Falle eines Falles - und so ganz nebenbei auch noch der Bindung von nicht verunfallten Kunden ;)

Ich habe übrigens auch die neue SW aufgespielt bekommen und bis auf die Auftragskopie, nichts schriftliches erhalten.
Im Falle eines Unfalls lässt sich aber sicherlich bei Bedarf sie SW-Version auslesen, um eine bessere Verantwortungsabgrenzung zu haben.
 
Und was steht in Deinem Schreiben von Nissan drin? "Rückruf" oder "Serviceaktion"?

Die Geschichte mit dem Bremsassi ist und bleibt eine Serviceaktion (und kein Rückruf). Und eine Serviceaktion wird per Definition (von Nissan) beim nächsten Werkstattaufenthalt, egal ob regulär oder wegen einer Reparatur, mit abgearbeitet. Ob da Nissan dann dazu ein Schreiben rausschickt oder nicht, ist deren völlig freie Entscheidung, im Normalfall tun sie es nicht. Dass sie es mittlerweile tun, ist sicher dem zwischenzeitlichen Bekanntheitsgrad dieser Aktion durch die Medien geschuldet.
 
ok.. folgender Fall: ich (bzw. mein Cai) bremst wegen veralteter SW zu früh. Es kommt zu einem Unfall, es wird festgestellt, dass mein Auto KEIN SW-update bekommen hat, obwohl ich mit Schreiben von Nissan dazu aufgefordert wurde... Wie kann ich dann ggf. belegen, dass ich das Auto beim :mrgreen: vorgeführt habe... Könnte ja u.U. sein, dass die neue SW gar nicht aufgespielt wurde :quest:

Also irgend ein kleiner Vermerk, oder eine "0-Rechnung" mit der durchgeführten Aktion, wär ja nicht schlecht...
 
Alle Aktionen, ob Rückruf oder Serviceaktion werden im Nissan Portal abgearbeitet. Wird es nicht gemacht, erscheint bei jedem Werkstattbesuch eine offene Aktion. Das sieht man selbst bei 10 Jahre alten Fahrzeugen.
 
@Landei: Spielen wir das doch mal in Gedanken durch: Was kann passieren, wenn das Auto zu früh und ggf. zu heftig bremst? Zunächst mal ist fakt, dass das Auto auch ohne das SW-Update nur dann bremst, wenn es vor ihm eine Gefahrensituation erkennt. Die Gefahr des Frontalaufpralls ist also erst mal da. Also bleibt als einzige mögliche Unfallsituation, dass Dir einer hinten drauf donnert. Und daran wiederum ist nicht der Autonome Bremsassistent schuld, sondern in erster Linie der, welcher draufknallt, da er entweder zu dicht aufgefahren ist oder insgesamt die Verkehrssituation nicht richtig eingeschätzt hat.

Stellen wir uns die Situation mal ohne den Bremsassi vor. Du hast Dich beim Verkehrssicherheitstraining kundig gemacht und intensiv Gefahrenbremsungen geübt (wie z. B. ich persönlich auch). Vor Dir taucht plötzlich eine Gefahr auf. Was machst Du? Richtig: Gehst voll und mit aller Kraft in die Eisen. Du machst also eigentlich dasselbe wie der Bremsassi, vielleicht sogar noch etwas früher als selbiger. Und jetzt haben wir haargenau dieselbe Situation wie oben. Es knallt Dir einer hinten drauf. Wer ist schuld? In dieser Situation dürfte sich der hinter Dir und derjenige, der vor Dir die Gefahrenbremsung verursacht haben, die Schuld teilen.

Und genauso verhält es sich beim Bremsassi. Da wird keiner fragen, ob der Bremsweg evtl. 1...2 Meter länger gewesen wäre, weil die neue Software drauf war. Da geht es primär darum, wer den Unfall ausgelöst hat, und nicht darum, ob derjenige, der zur Gefahrenabwendung eine Vollbremsung gemacht hat - egal wie - vielleicht etwas früher zum Stehen gekommen ist.

Ich hoffe, Du verstehst.
 
Da liegst du aber falsch:exc::exc::exc:


Off-Topic:
Was ich erlebt habe:

Ich fuhr in der Stadt geradeaus auf der Straße und wollte an einer Hauseinfahrt in den Hinterhof. Also bei der sehr engen (rechts und links neben den Spigeln nur 10cm Luft) Hofeinfahrt rechts geblinkt, abgebremst und angefangen nach rechts in die Einfahrt zu fahren. Plötzlich ein Knall. Der hinter mir fahrende war mir voll hinten reingeknallt. Erst behauptete er ich hätte nicht geblinkt und er wäre deshalb reingefahren. Selbst wenn, wäre das ja kein Grund. Wie dem auch sei, bei der Gerichtsverhandlung bekam ich eine Mitschuld. Laut Richter geht von mir schon alleine durch die Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefahr aus. Und wenn ich den nachfolgenden Verkehr richtig beobachtet hätte, hätte ich erkennen müssen, daß der hinter mir fahrende nicht aufpasst hat, und hätte dann Gas geben können und statt in die Einfahrt einzubiegen gerade aus wegsprinten können.

Da versteht man die Welt nicht mehr. Ich muß also für andere Schlaftabletten mitdenken und mitfahren. Und das mit diesen Schutzbehauptungen von wegen nicht geblinkt etc kotzt mich sowieso an. Warum muß ICH dann das Gegenteil beweisen? Gerade mit meinem aktuellen Wagen hatte ich vor 3 Jahren einen kleinen Unfall. Wieder einer hinten rein gefahren. Der hat dann behauptet meine Bremslichter hätten nicht aufgeleuchtet. Polizei hat das gleich getestet. Die gingen natürlich. Das Auto war nur 3 Monate alt. Mein aktueller Qashqai.

Kennst sicher den Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Den kannte ich vorher auch nicht. ;)

Und ich hab durch diesen Fall auch erfahren, daß es viele solcher Entscheidungen gibt. Ist also nicht richtig, daß immer der der hinten rein fährt Schuld ist. Und was ein Polizist sagt ist völlig irrelevant. Der war auch der Meinung der mir hinten rein fuhr ist schuld. Der mußte vorort auch ein Verwarnungsgeld zahlen. Wer schuld ist entscheidet letztendlich aber immer der liebe Gott, äh ich meine der Richter. :)
 
Richter am Landgericht oder am Oberlandesgericht entscheiden häufig anders, als die Richter am Amtsgericht... Ich wäre bei dem Urteil in Berufung gegangen...
 
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