Alle: Werkstattbindung vs. Neuwagengarantie

A

anonymous

Ehemaliger
Hallo,

wie sieht es im Schadensfall eigentlich aus, wenn man innerhalb der Neuwagengarantie einen Schaden über die Versicherung mit Werkstattbindung regulieren muss bzw. möchte?
Ich gehe mal davon aus, dass die Werkstattbindung der Versicherungen nicht unbedingt mit Nissan besteht, sondern mit anderen (müssen ja nicht schlecht sein) Werkstätten, die günstiger sind.
Greift dann die Nissan Neuwagengarantie überhaupt noch?

Da bei Versicherungen die Werkstattbindung zwischen 15 und 20% Ersparnis beim Betrag der Kasko ausmacht, ist das ja durchaus eine Überlegung wert.
 
Eine gute Frage.
Aber eigentlich wäre es logisch, wenn Nissan für die Einbau von Ersatzteilen die Garantie ablehnt.
Auf die Teile und die Einbuarbeiten muss die Werkstatt die gesetzliche Gewährleistung erfüllen.

Ich kenne es aber von HUK, dass dort 5 Jahre Garantie auf die Reparatur im KaskoSelect (Werkstattbindung) enthalten ist.

Guido
 
Das Thema Werkstattbindung kann wirklich zum Problem werden. Teilweise erfolgt keine fachgerechte Instandsetzung und hier kann spätere Lackgarantie abgelehnt werden.

Off-Topic:

Und wenn man dann hinter die Kulissen schaut, hier die ausgehandelten Preise für die Betriebe herzieht, sehe ich das als modernes Sklavenhaltertum. Leider wird hier oftmals die Not der Betriebe ausgenutzt und es werden Stundensätze ausgehandelt für die kein Fachmann im normalem Leben arbeiten würde. Aber das war ja nicht die Frage.
Wir besitzen auch private Fahrzeuge in der Familie und lehnen diesen Passus ab. Ich möchte bei einem Schaden selbst entscheiden können. Mir bringt das im Schadensfall u. U. mehr
 
Solang es zu vermeiden geht, wähle lieber einen Tarif ohne Knebel und Fessel, also ohne Werkstattbindung. Such dir einen freien Makler der findet für dich sicher einen besseren Tarif bei einer anderen Gesellschaft, welche noch weniger kostet und wo sich eine Werkstattbindung eh nicht lohnt.
 
Danke für die Antworten.
Ich werde die Versicherung in der Garantiezeit ohne Werkstattbindung abschließen. Der Ärger und die nicht klare Regelungen sind die Einsparungen nicht wirklich wert - jedenfalls nicht wenn ich am Ende auf Kosten sitzen bleibe, nur weil sich da ein paar Dinge gegenseitig ausschließen.
 
Irgendwo habe ich die Tage auch einen Artikel gelesen, der von diesen Tarifen abgeraten hat, auch ohne Neuwagen. Es gäbe da einen Interessenskonflikt, da die Versicherung an einer möglichst billigen Reparatur interessiert ist, aber nicht unbedingt an einer guten Lösung im Sinne des Kunden.
Vor kurzem gab es sogar mal eine Gerichtsurteil, das man Anspruch auf eine Markenwerkstatt hat, wenn man immer dort war.

Statt "Geiz ist geil" ist Vorsicht angebracht.
Siehe auch hier:
18.08.11 - News - Verkehrsanwälte warnen vor Tricks der Versicherer | heise Autos
 
hab heute meiner Versicherung (H*K) dieses Problem geschrieben, mal sehen, was für eine Antwort kommt.
 
Es gibt aber auch ganz tolle Versicherungen die auch ohne Werkstattbindung die Reparatur beanstanden, dass sie zu teuer gewesen sei und nicht dem üblichen Satz entsprechen sollte, von solchen Versicherern sollte man Abstand nehmen, deswegen kann ich nur jedem zu einem freien Makler raten. ;)
 
moin,moin,ich stand auch kürzlich vor der Frage-soll ich ,oder soll ich nicht.Der Spass hätte bei unseren 2 Autos ca.135,- Euro ausgemacht,trotzdem hab ich es lieber nicht gemacht,weil unsere beiden Autos erst 15 Monate alt sind.Ich war bei der HUUUUUK persönlich(lasse jedes Jahr unsere Tarife prüfen-das lohnt sich),der Mitarbeiter sagte mir,das trotzdem Originalteile verwendet würden und nannte mir zwei Firmen in unserer Stadt,die mir bekannt sind und einen guten Namen haben-zu denen ich auch durchaus privat gehen würde.Ärger könnte es aber durchaus mit einem Ersatzfahrzeug geben,da existieren ziemlich windige Klauseln.Ich persönlich warte trotzdem,bis ich aus der Garantie raus bin.Hätte ich bei einem Unfall keine Schuld,könnte ich ja sowieso auf Kosten der gegnerischen Versicherung eine Nissan-Werkstatt aufsuchen.Mit den hohen Preisen kann ich sowieso nicht einverstanden sein,die verstehe ich sowieso nicht. Gruß Barni
 
habe heute Nachricht erhalten...

Off-Topic:
Sehr geehrter Herr xxxl,
im Schadenfall haben Sie für Ihr o.g. Fahrzeug freie Werkstattwahl. Selbstverständlich können
Sie sich im Reparaturfall an die Werkstatt Ihres Vertrauens wenden


bin dann wohl aus dem Schneider :)
 
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