A
anonymous
Ehemaliger
Hallo,
wie sieht es im Schadensfall eigentlich aus, wenn man innerhalb der Neuwagengarantie einen Schaden über die Versicherung mit Werkstattbindung regulieren muss bzw. möchte?
Ich gehe mal davon aus, dass die Werkstattbindung der Versicherungen nicht unbedingt mit Nissan besteht, sondern mit anderen (müssen ja nicht schlecht sein) Werkstätten, die günstiger sind.
Greift dann die Nissan Neuwagengarantie überhaupt noch?
Da bei Versicherungen die Werkstattbindung zwischen 15 und 20% Ersparnis beim Betrag der Kasko ausmacht, ist das ja durchaus eine Überlegung wert.
wie sieht es im Schadensfall eigentlich aus, wenn man innerhalb der Neuwagengarantie einen Schaden über die Versicherung mit Werkstattbindung regulieren muss bzw. möchte?
Ich gehe mal davon aus, dass die Werkstattbindung der Versicherungen nicht unbedingt mit Nissan besteht, sondern mit anderen (müssen ja nicht schlecht sein) Werkstätten, die günstiger sind.
Greift dann die Nissan Neuwagengarantie überhaupt noch?
Da bei Versicherungen die Werkstattbindung zwischen 15 und 20% Ersparnis beim Betrag der Kasko ausmacht, ist das ja durchaus eine Überlegung wert.