Alle: Werkstattbindung vs. Neuwagengarantie

Die Regelung mit der Werkstattbindung besteht ja auch nur, wenn du einen entsprechenden Kasko-Vertrag abgeschlossen hast.
Wie oben schon geschrieben, heißt diese Option bei der HUK "Kasko-Select". Das müsste in deinem Versicherungsschein stehen. Wenn es nicht dort steht hast du die Option auch nicht gezogen, also frei Werkstattwahl.

Guido
 
Ich habe eine solche Versicherung für meinen damaligen Astra gehabt.
Ich habe da etwas gepennt, und einem 5-BMW die Beifahrerseite etwas umgeformt und meine Astra-Front gestutzt. Bei meiner Versicherung angerufen (HUK24 mit Werkstattbindung) super Bearbeitung schon am Telefon.
Die Dame stellte mir sogar direkt die Verbindung zur Werkstatt her, keine kleine Hinterhofklitsche, sondern ein großer namhafter Hamburger Opel-Dealer.Am nächsten Morgen um 8.00 Uhr stand der Transporter mit dem Ersatzwagen (kostenlos, ein Opel Vectra) vor der Tür und nahm den zerdengelten Astra Huckepack. Eine Woche später dieselbe Prozedur andersherum, lediglich die Selbstbeteiligung ist kassiert worden.

Ihr solltet bei der Versicherung nachfragen, welche Werkstätten benannt werden, denn so wie sich das damals (2004) anhörte, gibt es für jede Marke auch eine Markenwerkstatt als Partner.

Viele Grüße Mainy
 
Da hast du denk ich mal Glück gehabt, denn gerade besagte Gesellschaft ist nicht gerade die Beste und Freundlichste in Sachen Schadenregulierung. ;)
 
Bin auch schon seit Jahren bei der H.. und war immer zufrieden, hab darum auch diesmal Select genommen und mein Hagelschaden wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Super Werkstatt, toller Service (kostenloser Leihwagen)keinerlei Schreibkram oder dergleichen, und die Werkstatt war ganz in der Nähe.
 
Also wir sind mit unseren Autos bei der DEVK und habe auch einen Vertrag mit Werkstattbindung.
Ich habe da aber die Möglichkeit für eine um 150€ höhere Selbstbeteiligung als Vereinbart meine Werkstatt frei zu Wählen.
Ich finde das so Ok
Bei ner Kleinigkeit kann man ja zu deren Vertragswerke fahren und sollte Wirklich ein Komplizierter Schaden sein geh ich zur Werkstatt meines Vertrauens.
Hatte in den 30 Jahren als Autofahrer eh nur ein VK - Schaden.
Was ich bei der DEVK auch Klasse finde ist der Parkremplerschutz das gibt es meines Wissens so bei keiner anderen.
Desweiteren bin ich bisher mehr als zufrieden mit der VS in Sachen Schadensregulierung.
 
Werkstattbindung

Hallo zusammen,

wir hatten gerade einen Lackschaden und sind bei der H*K versichert. Werkstattbindung ist das falsche Wort, die H*K arbeitet mit vielen Werkstätten zusammen, wir konnten uns eine aus diesem Pool aussuchen. Dort haben wir dann angerufen und 5 Tage nach dem Schaden war das Auto wieder ganz. Schnell, unkompliziert (da die Freigabe sofort von der H*K an die Partnerwerkstatt erteilt wurde). Falls es mal zu Lackproblemen am Fahrzeug kommen sollte, hat man die 5 Jahre Garantie auf die Werkstattleistung und der Rest ist ja noch Original Nissan. Somit sehe ich bei der Frage kein Problem.

Zusammenfassung:
Werkstattbindung heißt nicht das dir nur eine einzige Werkstatt angeboten wird. Das Werkstattnetz ist meistens groß und außerdem sind das geprüfte Betriebe die sich keine Fehler erlauben dürfen, sonst ist der Vertrag weg.

Gruß,

Stefan
 
Natürlich darf man sich nicht immer nur die einfachen Fälle ansehen, sondern evtl. auch mal die etwas komplizerteren Dinge.

Wenn in einem Szenario eine Vertragswerkstatt durch Werkstattbindung ein Bauteil repariert oder austauscht, und sich dann ein Problem bzw. Defekt an einem damit verbundenem (irgendwo im System) Bauteil ergibt, welches eigentlich in die Nissan Garantie fallen würde, dann wird Nissan garantiert versuchen die Schuld auf die Werkstatt der Versicherung zu schieben und behaupten, dass der nun vorliegende Defekt dadurch verursacht wurde, weil a) kein original Nissan-Bauteil verwendet wurde, b) keine Nissan Fachwerkstatt den Schaden behoben hat, oder c) das das Bauteil (ggf. in Verbindung mit a) und b)) den weiteren Defekt verursacht hat, und somit keine Garantie möglich ist.
Die Werkstatt der Versicherung wird aber dann sagen, dass das nun defekte andere Bauteil gar nicht von der Reparatur betroffen war und somit auch nicht durch die Garantie der Versicherung gedeckt ist.
Wer darf also nun den Nachweis erbringen, dass:

a) durch die Versicherungs-Werkstatt Reparatur:
aa) kein weiterter Schaden verursacht wurde
ab) ein weiterer Schaden verursacht wurde

b) das Nissan den neuen Schaden
aa) auf Garantie beheben muss
ab) den Schaden nicht auf Garantie beheben muss

Ich bin mir nicht sicher ob das Beispiel zu weit her geholt ist, aber ganz so unrealistisch ist es nicht, denn ich bin mit einem ähnlichen Problem (in Bezug auf zwei Werkstätte schieben sich gegenseitig die Schuld zu) schon konfrontiert gewesen.
Ich glaube man geht, solange noch Garantie auf den Wagen besteht, solchen Problemen durch die freie Werkstattwahl am besten aus dem Weg. :)
 
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