Alle: Wie viel Nummern / Buchstaben hat euer Nummernschild? (Wunschkennzeichen)

@schulli: NUR DER HSV! :cheesy:
 
Ich häng das hier mal dran:
Ich habe ein kleines Problem bei der Zulassung meines zukünftigen Qashqais :cheesy: ....
Ich habe an meinem jetzigen PKW ein geniales Kennzeichen, dass ich gerne behalten möchte: OE-** * (also 2 Buchstaben 1 Zahl)
Bis vor einem Monat funktionierte das, wenn man das alte Auto abmeldete, konnte man das alte Kenzeichen für das neue Fahrzeug benutzen.
Durch die letzte "Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" hab ich da ein Problem.


Mit der Einführung der neuen Motorradkennzeichen hat der Gesetzgeber eine Änderung bei der Ausgabe von kurzen zwei- und dreistelligen Kennzeichenkombinationen vorgenommen: Was schon seit längerem für „normale" PKW galt, gilt nun auch für Krafträder. Künftig darf an Kraftfahrzeugen keine zweistelligen (wie z.B. OE-A 2) und dreistelligen Erkennungsnummern (wie z.B. OE-A 11 oder OE-AA 1) ausgegeben werden. An Fahrzeuge werden künftig also nur noch vierstellige Kombinationen (wie OE-AA 11 oder OE-A 111) neu vergeben. Dies ist aber für die Breite des Kennzeichens nicht nachteilig, da auch vierstellige Kombinationen auf das schmalste Motorradkennzeichen (180 Millimeter) passen. In folgenden Fällen können die zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen noch erhalten bleiben (es ist also keine Neuvergabe eines vierstelligen Kennzeichens notwendig):
  • Bei einem einfachen „Umtausch" ohne Halterwechsel auf das neue Kennzeichen
  • Bei einer Wiederzulassung des selben Fahrzeuges auf den selben Halter (z.B. nach vorangehender Außerbetriebsetzung)
  • Bei Umschreibung (Halterwechsel) innerhalb des Kreises, wenn das Fahrzeug noch in Betrieb ist (also nicht außer Betrieb gesetzt war)
  • Wenn das Kennzeichen vor dem 08.04.2011 verbindlich reserviert wurde (Verbleibskennzeichen)
  • Wenn das Kennzeichen vor dem 08.04.2011 für ein Motorrad verbindlich reserviert wurde.
Die „Kennzeichenmitnahme" (Reservierung als Wunschkennzeichen) nach Außerbetriebsetzung auf ein neues Fahrzeuge ist ebenfalls nicht möglich, wenn es sich um ein zwei- oder dreistelliges Kennzeichen handelt. Die zwei und dreistelligen Kennzeichenkombinationen dürfen künftig nur noch Importfahrzeugen zugeteilt werden, bei denen (nachweislich) die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
(Quelle: Kreis Olpe )

Gilt bei mir (altes KFZ abmelden und 1 Tag später neues KFZ auf altes Kennzeichen anmelden) denn evtl die Ausnahme hier ?
Bei einem einfachen „Umtausch" ohne Halterwechsel auf das neue Kennzeichen

Sonst melde ich den Qashqai als Quad an, dann krieg ich ein kurzes Kennzeichen ?! :mrgreen:

Gruß Alex
 
Hallo, ich frage mal grade meine netten Kollegen von der Zulassung....allerdings ist dies Hessen und ich hoffe, es gilt das selbe für jeden Kreis.......
 
@AlexB
Die „Kennzeichenmitnahme" (Reservierung als Wunschkennzeichen) nach Außerbetriebsetzung auf ein neues Fahrzeuge ist ebenfalls nicht möglich, wenn es sich um ein zwei- oder dreistelliges Kennzeichen handelt.

ohne jetzt genau in der Originalquelle nachgelesen zu haben, trifft für dich der oben zittierte Satz zu :)sry:)

@Panther75

Kennzeichenverteilung ist meines Wissens nach Ländersache
 
Also...nach Auskunft meiner Kollegen, würde sich eine Behörde sehr weit aus dem Fenster lehnen, wenn du dieses Kennzeichen behalten darfst. Es geht wirklich nur mit einer besonderen Begründung. Sprich, z. B. es ist ein Amy-Fahrzeug und es passt nur diese kleine Nummer drauf.....aber das ist ja hier nicht der Fall.

Mein Kollege meinte, es sieht schlecht aus, dass du es behalten darfst, weil es wirklich mittlerweile nicht mehr zulässig ist.

Welches Fahrzeug hast du denn vorher gefahren???
 
Hi !
Danke für die Infos :( !
Ich hab jetzt einen Passat 3BG. Ich hab eigentlich schon seit 20 Jahren kurze Kennzeichen (gehabt).
Der Mist ist bei uns im Kreis, dass Du Kennzeichen nur für 30 Tage reservieren kannst. Bei den Lieferfristen des Qashqai´s kann ich mir ja ne Standleitung zur Zulassungsstelle machen, meiner soll ja erst im September kommen!
Ich schraub den Passat zwischen den Nummernschildern weg und schraub den Qashqai dazwischen, das merkt keiner :cheesy: !

Gruß Alex
 
na dann sind wir ja Leidensgenossen....meiner kommt auch erst im September...*heul*:cray::cray::cray:

Wenn Du ein schönes Kennzeichen gefunden hast, frag doch mal Deinen netten Ansprechpartner bei der Zulassung und sag ihm, dass du eben das Problem mit der Lieferzeit hast. Vielleicht reserviert er es dir auch länger. Könnte halt sein, dass es was kostet..............


ich seh grade......du hast deinen Ende April bestellt? Ich schon im MÄrz....und trotzdem LT Mitte bis Ende September :((((
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi !
Ich blick da auch nicht durch. Ich hab hier einen gefunden, der hat die identische Konfiguration wie ich (+2 Tekna 2.0 cDi 4x4 connect schwarz), hat die Büchse im Februar oder so bestellt und letzte Woche abgeholt.....
keine Ahnung was die da zusammen basteln.
Ich hab auch mal bei der Kreisverwaltung gearbeitet, da klappte das prima mit den Kollegen von der Zulassungsstelle. Das ist aber leider schon so lange her, dass ich da mittlerweile keinen mehr kenne.
Ich hab da jetzt mal ´ne freundliche Mail hingeschickt, mal kucken, was kommt ... :)

Gruß Alex
 
Die Mail ist die beste Variante, ansonsten denke ich mal, dass der 4. schwarte Punkt in deinem Zitat für deine Feststellung zutreffen könnte.

Was für eine Büchse meinste den:quest:
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